Arbeitnehmererfindungen
Unternehmen, die das Arbeitnehmererfindergesetz (ArbnErfG) geschickt umsetzen, können ein System betrieblicher Anreize für die ständige Innovation schaffen. Damit motivieren sie ihre Angestellten dazu, erfinderisch tätig zu sein. Wir unterstützen Sie als Arbeitgeber bei der Entwicklung eines solchen Systems und erarbeiten Prozesse, mit denen Sie die wertvollen Ideen Ihrer Mitarbeiter sinnvoll nutzen und absichern können. Sollte es zum Streit kommen – zum Beispiel um die Höhe der Vergütung – und das Arbeitsverhältnis weiter bestehen, müssen Arbeitgeber und -nehmer zunächst die Schiedsstelle für Arbeitnehmererfindungen am DPMA in Anspruch nehmen, bevor ein gerichtliches Verfahren eingeleitet werden kann. Die Schiedsstelle versucht, durch ihren ablehnungsfähigen Spruch zwischen beiden Parteien eine Einigung herbeizuführen.
Wir unterstützen Sie bei der Entwicklung eines Systems zum Umgang mit Arbeitnehmererfindungen. Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir Prozesse, mit denen Sie die wertvollen Ideen Ihrer Mitarbeiter nutzen und absichern können. Dabei beraten wir Sie auch zu Fragen der Vergütung und anderer betrieblicher Anreize, die Ihre Angestellten dazu motivieren, weiterhin erfinderisch tätig zu sein.
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