Markenschutz
Marken existieren seit langer Zeit überall auf der Welt und erleichtern Kunden und Verbrauchern eine Orientierung im Markt zum Erwerb von Produkten und Dienstleistungen. Mit einem bestimmten Markenzeichen sind zumeist auch Qualitätsmerkmale wie ein günstiges Preis-Leistungs-Verhältnis, eine positive Unternehmenspolitik, Nachhaltigkeit, ein fortschrittliches Image oder andere bedeutsame Werte verbunden.
Eine bekannte Marke besitzt für den Inhaber einen immensen Vermögenswert und ist ein bedeutender Faktor für seine Stellung im Markt. Marken werden hauptsächlich verwendet, um die Herkunft von Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens zu signalisieren und diese gleichzeitig von den Angeboten von Mitbewerbern abzugrenzen. Schutzberechtigt sind Zeichen - zum Beispiel Wörter, Buchstaben, Zahlen, Abbildungen, Farben, Hologramme, Multimediazeichen oder Klänge und auch Kombinationen aus diesen Elementen.
Gemäß der gültigen Gesetze und Richtlinien erfordert eine Wortmarke keine grafische Gestaltung oder Farbe, sie besteht vielmehr aus Schriftzeichen wie beispielsweise Buchstaben, Zahlen und ausgewählten Sonderzeichen. Eine Wortmarke kann aus einem oder mehreren Wörtern oder auch einem einzelnen Buchstaben bestehen. Ist die Wortmarke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingetragen, wird sie in einem einheitlichen Druckverfahren dargestellt; der Markenschutz erstreckt sich jedoch auf alle Ausdrucksformen und Schriftarten. Dazu gehören auch verschiedene Schreibweisen oder Kombinationen von Groß-/Kleinschreibung.
Enthält eine Marke Elemente, die für eine Wortmarke nicht zulässig oder durch diese abgedeckt sind, kann es sich um eine Wort-/Bildmarke oder eine Bildmarke handeln. Dies gilt beispielsweise, wenn der Anmelder für die Eintragung seiner Schriftzeichenfolge eine besondere Schriftgestaltung, Farbe, Schriftanordnung oder auch eine Kombination von grafischen Elementen geltend macht, wenn also ein bestimmter visueller Eindruck bestimmend ist.
Bei den Wort-/Bildmarken sind folgende Varianten denkbar:
- Worte und/oder Zeichen in einer bestimmten Schriftart und Schreibweise
- Kombination von Buchstaben/Zeichen und grafischen Elementen
- mehrzeilige Anordnung oder gesperrt geschriebene Worte (Leerzeichen zwischen den Buchstaben)
Grundsätzlich beträgt die Gültigkeitsdauer einer eingetragenen Marke zehn Jahre. Diese Schutzfrist kann kostenpflichtig um jeweils weitere zehn Jahre verlängert werden. Wird die Marke nicht verlängert, so wird sie vom Markenamt gelöscht. Führen andere Markeninhaber ein Widerspruchs- oder Löschungsverfahren erfolgreich durch, erlischt auch der Markenschutz. Überdies ist zu beachten, dass die Marke auch in der zugeordneten Klasse verwendet werden muss, da sonst die Gefahr der Markenlöschung besteht. Dies gilt jedoch nur außerhalb der fünfjährigen Benutzungsschonfrist nach einer erfolgten Markeneintragung.
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