
Bleiben oder gehen?
Sie möchten weiterhin auf die bewährte Qualität nationaler Gerichtsverfahren zurückgreifen? Oder sich mit ihrer Schutzrechtsstrategie nur auf ein Land fokussieren? Für solche Fälle besteht die Möglichkeit, Ihre europäischen Patente (EPs) durch eine „Opt-out-Erklärung“ von der Zuständigkeit des UPC auszuschließen.

Einheitliches Patent
