Bleiben oder gehen?

Sie möchten weiterhin auf die bewährte Qualität nationaler Gerichtsverfahren zurückgreifen? Oder sich mit ihrer Schutzrechtsstrategie nur auf ein Land fokussieren? Für solche Fälle besteht die Möglichkeit, Ihre europäischen Patente (EPs) durch eine „Opt-out-Erklärung“ von der Zuständigkeit des UPC auszuschließen.

Alles zum Opt-out

Fristen und Formalitäten für Ihr Opt-out

Mit einer Opt-out-Erklärung verbleiben Ihre bereits erteilten europäischen Patente (EPs) für eine Übergangszeit von sieben Jahren im bestehenden System und die nationalen Gerichte behalten ihre Zuständigkeit. Diese Dauer kann um bis zu sieben weitere Jahre verlängert werden.

In dieser Zeit können Klagen wegen Verletzung bzw. auf Nichtigerklärung weiterhin bei nationalen Gerichten erhoben werden. Der Opt-out-Antrag ist beim UPC selber (nicht beim EPA) zu stellen, nach derzeitigem Stand (November 2021) elektronisch über das dortige Case Management System.

Auch für ein EP, das vor Ablauf dieser (max. 14-jährigen) Übergangszeit erteilt oder beantragt worden ist, können Sie mittels Opt-out-Erklärung die Zuständigkeit des UPC ausschließen. Voraussetzung hierfür ist, dass bis dahin noch keine Klage vor dem UPC erhoben worden ist. Auch ein Rücktritt vom Opt-out (sog. „Opt-back-in") ist möglich, solange noch keine Klage vor einem nationalen Gericht vorliegt.

Gut zu wissen: Schon drei Monate vor Inkrafttreten des Übereinkommens über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ) können Sie eine vorzeitige Opt-out-Erklärung einreichen (sog. „Sunrise-Period“) – so bleibt Ihnen genug Zeit für alle schutzrechtlichen Überlegungen und Formalitäten.

Opt-out: Pro und Contra

Ob Sie Ihre bestehenden europäischen Patente (EPs) weiterhin auf die nationale Gerichtsbarkeit setzen möchten und einen Opt-out erklären oder ob Sie sie unter die neue europäische Gerichtsbarkeit (UPC) stellen möchten, ist sicherlich vielfach eine Einzelfallentscheidung.

Für das UPC und damit gegen einen Opt-out spricht vor allem die grenzüberschreitende Durchsetzung und die einheitliche Sprache in mehreren Ländern. Natürlich ist das UPC noch neu und wer viel Sicherheit benötigt und die gewohnte Qualität nationaler deutscher Verfahren schätzt, für den ist ein OPT-out sicher eine Überlegung wert.

Wie Sie sich auch entscheiden – gerade an den deutschen Gerichtsstandorten können Sie mit einer hohen Expertise rechnen und Ihre Patente im Streitfall rechtssicher durchsetzen.

Einheitliches Patent

Einheitliches Patentgericht /UPC