Geschmacksmuster und Designs
Ihr geistiges Eigentum gehört zu Ihren wertvollsten Gütern und verdient deshalb besonderen Schutz. Der Schutz entsteht in Deutschland grundsätzlich durch Eintragung des Designs in das Register des Deutschen Patent- und Markenamts.
Eingetragene Designs (auch Geschmacksmuster genannt) schützen die Erscheinungsform, also die äußere Form- und Farbgestaltung von industriellen oder handwerklichen Erzeugnissen. Dies können zum Beispiel Kleidungsstücke, Einrichtungsgegenstände, Utensilien aller Art, Maschinen und Fahrzeuge oder grafische Symbole sein. Darüber hinaus lassen sich auch Teile von Erzeugnissen als eingetragenes Design schützen, etwa das Gehäuse eines Smartphones oder der Verschluss einer Tasche.
Der Inhaber eines eingetragenen Designs genießt für eine bestimmte Zeit ein Monopol auf die Erscheinungsform. Nur er hat also das Recht, das Design zu benutzen und kann Benutzungen durch Dritte untersagen. Bedingung allerdings ist, dass das Design keine älteren Rechte anderer verletzt. Dies muss sich im Einzelfall erweisen und ist durch die Eintragung allein noch nicht erfüllt. Gründliche Recherchen sind deshalb vor der Anmeldung empfehlenswert.
Gerade wenn sich Produkte rein funktional kaum voneinander unterscheiden, wird ein attraktives Produktdesign besonders bedeutsam. Darum ist der Schutz dieses Designs vor Plagiaten und Kopien elementar für den wirtschaftlichen Erfolg.
Der Designschutz entsteht grundsätzlich als reines Formalrecht durch Eintragung in das entsprechende Register des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA). Inwiefern das Design dann auch rechtsbeständig ist und die nötigen Schutzvoraussetzungen der Neuheit und Eigenart erfüllt, ist im Streitfall zu klären. Bereits vor der Anmeldung eines Designs ist es daher wichtig, die Schutzvoraussetzungen Neuheit und Eigenart zu prüfen. Ebenso wichtig ist es, den Schutzumfang des Designs im Rahmen der Anmeldung genau festzulegen.
Als Inhaber eines eingetragenen Designs verfügen Sie über ein exklusives Nutzungsrecht. Sie können gegen jedes Design vorgehen, das sachkundigen Benutzern insgesamt keinen anderen Gesamteindruck vermittelt als Ihr eingetragenes Design. Mit der Eintragung ist ein zeitlich begrenztes Monopol auf die Erscheinungsform im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verbunden. Die Schutzdauer gilt zunächst für fünf Jahre ab dem Anmeldetag und ist maximal viermal auf 25 Jahre verlängerbar. Zur Wahrung Ihres Designschutzes ist die pünktliche und vollständige Zahlung der Jahresgebühren unabdingbar.
Wenn Sie Ihr Design über die Bundesrepublik Deutschland hinaus in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder weiteren Länder schützen wollen, haben Sie die Möglichkeit, ein EU-weites Gemeinschaftsgeschmacksmuster anzumelden oder Ihr Design international registrieren zu lassen.
Die Eintragung eines Designs
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