Das Patent – Das Schutz- und Verbotsrecht für Ihre technischen Erfindungen

Know-how, technische Entwicklungen und wirtschaftlich erfolgreiche Ideen sind das Tafelsilber jedes Unternehmens. Wer Ressourcen und finanzielle Mittel investiert hat, will sich ihre exklusive Nutzung sichern und seine innovativen Produkte und Verfahren vor Nachahmung schützen. Genau zu diesem Schutz technischer Erfindungen dienen Patente.

Als Schutz- und Verbietungsrechte sichern sie Patentinhabern ein räumlich begrenztes Monopol mit der Option für Lizenzvergaben für einen Zeitraum von bis zum 20 Jahren.

Wir unterstützen Sie in sämtlichen Belangen rund um die Patenterteilung und den Patentschutz, insbesondere in den FachbereichenPhysik und Werkstofftechnik, Maschinenbau, Medizintechnik, Chemie, Pharmazie, Life Sciences, Elektrotechnik, IT- und Kommunikationstechnik.Alle Patentanwältinnen und Patentanwälte bei COHAUSZ & FLORACK verfügen beispielsweise als Ingenieure/innen, Physiker/innen, Elektrotechniker/innen oder Chemiker/innen über ein fundiertes Fachwissen, das sie mit hohem patentrechtlichem Know-how verknüpfen.

Wird ein Patent im Anschluss an ein für die Patenterteilung erforderliches Prüfungsverfahren erteilt, ist es nach seiner Anmeldung in der Regel bis zu 20 Jahre lang geschützt. Voraussetzung für die Aufrechterhaltung ist allerdings die fristgerechte Zahlung der fälligen, kontinuierlich steigenden Jahresgebühren. Damit Sie hier nicht versehentlich Ihre Schutzrechte mit schwerwiegenden wirtschaftlichen Folgen verlieren, überwacht unsere Tax-Abteilung sorgfältig, dass sämtliche Zahlungen an die zuständigen Ämter rechtzeitig und vollständig erfolgen.

Viele wertvolle Ideen werden durch die eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im täglichen Arbeitsprozess entwickelt. Meldet ein Unternehmen eine solche Idee als Patent an, entsteht für den Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin nach dem Arbeitnehmererfindergesetz (ArbnErfG) ein Anspruch auf Vergütung. Wir beraten Sie gern, wie sich daraus ein System betrieblicher Anreize zur Innovationsförderung entwickeln lässt. Sollte es einmal zum Streit zwischen Ihnen und einem Arbeitnehmer oder einer Arbeitnehmerin um diese Vergütung kommen, unterstützen wir Sie sowohl vor der Schiedsstelle für Arbeitnehmererfindungen am Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) als auch in gerichtlichen Verfahren.

Alles zum Thema Patente

Von der Patentanmeldung zur Patenterteilung

Die Patentanmeldung ist inhaltlich wie formal derart anspruchsvoll, dass Sie diese nicht ohne unsere Unterstützung in Angriff nehmen sollten. Schließlich bildet sie auch die Grundlage für die zukünftige Durchsetzung Ihres Rechts.

Unsere Experten verfügen über die Erfahrung und Sachkompetenz, um im Rahmen der Ausarbeitung und Prüfung Ihrer Patentanmeldung alle inhaltlichen und formalen Anforderungen für die Patenterteilung zu erfüllen.

Zu den inhaltlichen Schutzvoraussetzungen zählen die Neuheit der Erfindung, eine ihr zugrundeliegende erfinderische Tätigkeit und gewerbliche Anwendbarkeit. Ein Patent wird nur auf technische Erfindungen erteilt. In den Anmeldeunterlagen ist die Erfindung so genau zu beschreiben, dass sie ein Fachmann nachvollziehen und ausführen kann. Neben der technischen Beschreibung der Erfindung, gegebenenfalls mit Bezugszeichenliste und Zeichnungen, sind den Unterlagen die Patentansprüche, welche den Schutzumfang des Patents definieren, sowie eine Zusammenfassung und die Erfinderbenennung beizufügen. Je einfacher und grundsätzlicher der Schutzumfang des Patents formuliert ist, umso weiter reicht er. Überlassen Sie das unseren Experten. Nachträgliche Erweiterungen der technischen Informationen sind nicht zulässig.

Der Antrag für deutsche Patentanmeldungen erfolgt gebührenpflichtig beim Deutschen Patent- und Markenamt in München (DPMA). Das Datum des Anmeldetags ist entscheidend für Ihr Vorrecht gegenüber später eingereichten Anmeldungen gleicher oder ähnlicher Erfindungen von Mitbewerbern. Diese können dann nicht mehr zu einem Patent mit gleichem Schutzbereich führen. Zudem genießen Sie auf Basis des erteilten Patents Ihren Wettbewerbern gegenüber ein Verbietungsrecht.

Soll die Erfindung auch in anderen Ländern geschützt werden, muss ein entsprechender Antrag bei den nationalen Patentämtern erfolgen. Da dies aufwändig und kostspielig ist, wurden durch das Europäische Patentübereinkommen (EPÜ) sowie den Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) Möglichkeiten geschaffen, mit einer einzigen Anmeldung die Wirkung einer nationalen Anmeldung in allen EPÜ- bzw. PCT-Vertragsstaaten zu erreichen. Eine europäische oder internationale Patentanmeldung kann direkt bei den zuständigen Ämtern oder auch beim DPMA eingereicht werden. In letzterem Fall wird diese dann an das Europäische Patentamt (EPA) bzw. an die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) übermittelt.

Während europäische Anmeldungen ein einheitliches Erteilungsverfahren vor dem EPA durchlaufen, teilt sich das Verfahren für internationale Anmeldungen in eine internationale Phase und nationale Phase in ausgewählten Ländern auf. Mit Abschluss der internationalen Phase steht noch nicht das erteilte Patent, vielmehr wird durch die internationale Recherchebehörde bzw. das mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragte Amt ein internationaler vorläufiger Prüfungsbericht erstellt, der als Grundlage für die Fortführung von Erteilungsverfahren in den dann ausgewählten Ländern dient. Wir arbeiten weltweit mit mehr als einhundert Partnerkanzleien zusammen und können so Ihre vollumfängliche Unterstützung gewährleisten.

Damit ein Europäisches Patent in den gewünschten Ländern seine Schutzwirkung erlangt, muss es nach der Erteilung validiert werden. In den Staaten, in denen eine Validierung Ihres Patents stattgefunden hat, wirkt es wie ein nationales Patent und kann hier auch gegen Verletzer eingesetzt werden.

Nach der Patenterteilung können Dritte innerhalb von neun Monaten ein Einspruchsverfahren beim DPMA oder EPA gegen das Patent anstrengen, wenn sie der Meinung sind, dass es zu Unrecht erteilt worden ist - weil zum Beispiel die Erfindung nicht neu ist, keine erfinderische Tätigkeit vorliegt oder nach der Anmeldung eine unzulässige Erweiterung des Patentgegenstandes vorgenommen worden ist. Gern unterstützen wir Sie sowohl beim Einlegen als auch bei der Abwehr eines Einspruchs.

Doch auch nach mehr als neun Monaten kann, sofern kein Einspruchsverfahren anhängig ist, gegen ein erteiltes Patent im Rahmen einer Nichtigkeitsklage beim Bundespatentgericht als erster Instanz vorgegangen werden. Zweite und letzte Rechtsmittelinstanz ist der Bundesgerichtshof. Auch Nichtigkeitsgründe sind im Wesentlichen mangelnde Patentfähigkeit, mangelnde Ausführbarkeit oder die widerrechtliche Entnahme der Erfindung. Bei Erfolg führen das Nichtigkeitsverfahren wie der Einspruch zum Widerruf des Patents und allen damit verbundenen Rechten. 

Aktuell verwalten wir über 3.600 nationale Patente, davon rund 800 in den USA, 700 in China und über 300 in Japan. Zudem betreuen wir mehr als 12.500 EP-Validierungen.

Streitverfahren – Wir setzen Ihr Patentrecht durch.

Patentrechte zu erlangen ist das Eine, diese durchzusetzen das Andere. Wir unterstützen Sie hierbei zum Beispiel im Rahmen von Patentverletzungsverfahren vor nationalen Gerichten. Natürlich wehren wir für Sie auch unberechtigte Ansprüche Dritter ab.

Unter den weltweit führenden Patentgerichtsstandorten belegt Düsseldorf, der Sitz unserer Kanzlei, seit Jahrzehnten einen Spitzenplatz. Mit erfolgreich geführten Verfahren am LG und OLG Düsseldorf, etwa im Bereich der Unterhaltungs- und Kommunikationstechnik, hat auch COHAUSZ & FLORACK einen Anteil daran. Darüber hinaus vertreten wir unsere Mandanten selbstverständlich vor allen anderen Gerichten in Deutschland – etwa dem Bundespatentgericht oder dem Bundesgerichtshof.

Patente sind Ausschließlichkeitsrechte, die es anderen Personen untersagen, Ihre Erfindung, ohne Ihre Zustimmung herzustellen oder anzubieten. Sollten Sie derartige Verstöße feststellen, haben Sie zur Durchsetzung Ihres Patentrechts unter anderem folgende Möglichkeiten: die Klage gegen Patentverletzung, die einstweilige Verfügung und den Antrag auf Grenzbeschlagnahme. Im Verletzungsverfahren können Sie beispielsweise einen Unterlassungs-, Schadens- oder Vernichtungsanspruch geltend machen. Parallel zum Klageverfahren bietet eine einstweilige Verfügung schnellen vorläufigen Rechtsschutz.

Recherche – Risiken vermeiden, Schutzrechte verteidigen.

Hilfreich für eine erfolgreiche Patentanmeldung ist eine gründliche Recherche.Schließlich empfiehlt es sich, einen Überblick über den bekannten Stand der Technik und bereits existierende Schutzrechte zu haben, um sicher zu sein, dass die eigene Erfindung wirklich neu und patentfähig ist.

Due-Diligence-Prüfungen, Freedom-to-Operate-Recherchen, Recherchen zur Rechtsbeständigkeit von Schutzrechten oder zum Stand der Technik sind dazu geeignete Instrumente. Mithilfe anspruchsvoller moderner Tools und Datenbanken wie etwa dem Derwent World Patents Index (DWPI) oder PatBase unterstützen wir Sie mit unserem hochqualifizierten Recherche-Team bei der Wahrung und dem Ausbau Ihrer Schutzrechte.

Zudem besteht immer, wenn ein Unternehmen Innovationen auf den Markt bringen möchte, das Risiko, bestehende Schutzrechte anderer zu verletzen. Um Sie davor zu schützen, untersuchen wir im Rahmen von Freedom-to-Operate-Recherchen (FTO-Recherchen) u. a. die Schutzrechte wichtiger Wettbewerber. Due-Diligence-Prüfungen sind besonders bei Transaktionen geeignete Mittel, um rechtzeitig Risiken im Zusammenhang mit geistigem Eigentum Dritter zu identifizieren. Wir analysieren dazu Schutzrechte, schutzrechtsrelevante Vereinbarungen und Verträge zu Patenten, Marken und Designs.

Trotz amtlicher Prüfung kann sich auch nach der Patenterteilung herausstellen, dass Patente oder Gebrauchsmuster nach dem weltweiten Stand der Technik nicht neu sind. Gleiches kann auf fremde Schutzrechte zutreffen, für die Sie eine Lizenz erwerben wollen. Darüber hinaus sind insbesondere bei Transaktionen und Umfirmierungen die tatsächlichen Inhaberschaften von Rechten sorgfältig zu prüfen. Wir unterstützen Sie dabei mit gründlichen Recherchen zur Rechtsbeständigkeit von Schutzrechten und einer ausführlichen Beratung.

Last but not least informieren umfassende Recherchen zum Stand der Technik auch darüber, an welchen schutzrechtsrelevanten Entwicklungen Ihre Wettbewerber arbeiten. Schließlich geben sie Ihnen die Sicherheit, dass Eigenentwicklungen möglichst frei von Rechten Dritter verwertet werden können.

Patentanmeldung - leicht gemacht

Unsere Expertise

Stellen Sie Ihr Unternehmen technologisch und wirtschaftlich klug auf – und sichern Sie sich so Ihren Wettbewerbsvorsprung! Wir unterstützen Sie dabei. In allen IP-Strategiefragen beraten wir Sie gern. Wir sorgen dafür, dass Ihr geistiges Eigentum so genutzt wird, dass es Ihrem Unternehmen einen echten betriebswirtschaftlichen Mehrwert bietet.

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