
Das Patent – Das Schutz- und Verbotsrecht für Ihre technischen Erfindungen
Know-how, technische Entwicklungen und wirtschaftlich erfolgreiche Ideen sind das Tafelsilber jedes Unternehmens. Wer Ressourcen und finanzielle Mittel investiert hat, will sich ihre exklusive Nutzung sichern und seine innovativen Produkte und Verfahren vor Nachahmung schützen. Genau zu diesem Schutz technischer Erfindungen dienen Patente.
Als Schutz- und Verbietungsrechte sichern sie Patentinhabern ein räumlich begrenztes Monopol mit der Option für Lizenzvergaben für einen Zeitraum von bis zum 20 Jahren.
Wir unterstützen Sie in sämtlichen Belangen rund um die Patenterteilung und den Patentschutz, insbesondere in den FachbereichenPhysik und Werkstofftechnik, Maschinenbau, Medizintechnik, Chemie, Pharmazie, Life Sciences, Elektrotechnik, IT- und Kommunikationstechnik.Alle Patentanwältinnen und Patentanwälte bei COHAUSZ & FLORACK verfügen beispielsweise als Ingenieure/innen, Physiker/innen, Elektrotechniker/innen oder Chemiker/innen über ein fundiertes Fachwissen, das sie mit hohem patentrechtlichem Know-how verknüpfen.
Wird ein Patent im Anschluss an ein für die Patenterteilung erforderliches Prüfungsverfahren erteilt, ist es nach seiner Anmeldung in der Regel bis zu 20 Jahre lang geschützt. Voraussetzung für die Aufrechterhaltung ist allerdings die fristgerechte Zahlung der fälligen, kontinuierlich steigenden Jahresgebühren. Damit Sie hier nicht versehentlich Ihre Schutzrechte mit schwerwiegenden wirtschaftlichen Folgen verlieren, überwacht unsere Tax-Abteilung sorgfältig, dass sämtliche Zahlungen an die zuständigen Ämter rechtzeitig und vollständig erfolgen.
Viele wertvolle Ideen werden durch die eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im täglichen Arbeitsprozess entwickelt. Meldet ein Unternehmen eine solche Idee als Patent an, entsteht für den Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin nach dem Arbeitnehmererfindergesetz (ArbnErfG) ein Anspruch auf Vergütung. Wir beraten Sie gern, wie sich daraus ein System betrieblicher Anreize zur Innovationsförderung entwickeln lässt. Sollte es einmal zum Streit zwischen Ihnen und einem Arbeitnehmer oder einer Arbeitnehmerin um diese Vergütung kommen, unterstützen wir Sie sowohl vor der Schiedsstelle für Arbeitnehmererfindungen am Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) als auch in gerichtlichen Verfahren.
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