Düsseldorf, 04.07.2024 – Am 27. Juni 2024 wurde die Sektion Mailand der Zentralkammer des Einheitlichen Patentgerichts (Unified Patent Court, UPC) eröffnet. Ursprünglich war London als dritte Sektion – neben Paris und München – vorgesehen. Aufgrund des Brexits und infolge eines Beschlusses des UPC-Verwaltungsausschusses gemäß Artikel 87 (2) des Übereinkommens über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ) vom 26. Juni 2023 ersetzt Mailand nun London als Standort für die dritte Sektion.
Die neue Sektion wird sich insbesondere mit Fällen der IPC-Klasse A (International Patent Classification) ohne ergänzende Schutzzertifikate befassen. Zu IPC-Klasse A zählen technische Erfindungen für den täglichen Lebensbedarf. Das Richtergremium am Standort Mailand setzt sich aus einem italienischen Richter als Vorsitzenden sowie einer deutschen und einer niederländischen Richterin zusammen.
„Die neue, multinational besetzte Sektion in Mailand unterstreicht die Idee des UPC als europäisches Gemeinschaftsprojekt und als Instanz für einheitlichen Patentschutz“, sagt Mathias Karlhuber, Patentanwalt und Partner von Cohausz & Florack.
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