À votre service: die Frankreich-Expertise von COHAUSZ & FLORACK
Deutschland und Frankreich sind wichtige Wirtschaftspartner. Das zeigt sich an den regen Handelsaktivitäten beider Länder, aber auch an ihrem Engagement im Bereich Innovationen. Für viele Unternehmen sind die engen Beziehungen zum jeweiligen Nachbarland ein entscheidender Faktor für Wachstum und Fortschritt.
Im Austausch mit französischen Partnern
Haben Sie als deutsches Unternehmen mit französischen Partnern zu tun? Zum Beispiel in Form einer Kooperation mit französischen Erfindern? Oder möchten Sie als Anmelderin gemeinsam mit einem französischen Konzern ein Schutzrecht einreichen? Wir kennen die gesetzlichen Bestimmungen beider Länder und sämtliche Regelungen, die es in solchen Konstellationen zu beachten gilt. Als Schnittstelle für all Ihre schutzrechtlichen Aktivitäten unterstützen wir Sie dabei, Ihre bestehenden Prozesse beizubehalten und gleichzeitig die geltenden Erfordernisse zu erfüllen.
Als Teil unseres hoch spezialisierten Anwaltsteams steht Ihnen eigens eine Französin mit entsprechenden Sprachkenntnissen als Expertin zur Verfügung, die zugleich die deutsche und europäische Patentanwaltszulassung besitzt. Sie stellt „auf kurzem Wege“ den Kontakt zu den Französischen Behörden für Sie her, begleitet Sie und Ihre Kooperationspartnern auf Deutsch, Französisch und Englisch, ganz nach Wunsch. Praxisnah und kompetent berät sie Sie in der gewünschten Sprache in allen Fragen rund um Ihre Schutzrechtsstrategie. Beste Voraussetzungen also, dass die Zusammenarbeit mit Ihren französischen Partnern für Ihr Unternehmen ein Erfolg wird.
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