Streitverfahren / Litigation
„Wenn zwei sich streiten“ – unterstützen wir Sie gern, zum Beispiel bei Verletzungsverfahren vor Gericht, bei Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren oder vor Schiedsgerichten. Noch dazu zeigen wir Ihnen auf, was genau zu tun ist, wenn Fälschungen ihrer Produkte im Umlauf sind. So sind Sie im Fall des Falles auf der sicheren Seite.
Ihre Schutzrechte vor Gericht: Patentverletzungsverfahren
In vielen Fällen ist der Gang vors Gericht – nüchtern betrachtet – die einzig sinnvolle Lösung. Seit Jahrzehnten vertreten wir unsere Mandanten bei Verletzungsverfahren: Wir setzen ihre Schutzrechte vor Gericht durch oder wehren unberechtigte Ansprüche Dritter ab. Bei Verletzungsverfahren wird fast immer gegen das Klageschutzrecht vorgegangen. In Deutschland geschieht das vor allem bei technischen Schutzrechten wie Patenten in einem parallelen Verfahren. Häufig sind wir daher auch vor dem Bundespatentgericht, dem Bundesgerichtshof und den Patent- und Markenämtern - und zukünftig vor dem Einheitlichen Patentgericht (UPC) - als Vertreter für unsere Mandanten aktiv. Düsseldorf, der Sitz unserer Kanzlei, ist für Patentverletzungsverfahren seit Gründung der Bundesrepublik der führende Gerichtsstandort in Deutschland. Auch von COHAUSZ & FLORACK geführte Verfahren, zum Beispiel im Bereich Unterhaltungs- und Kommunikationstechnik, haben hierzu beigetragen. Selbstverständlich vertreten wir unsere Mandanten aber auch vor allen anderen Gerichten in Deutschland – sei es bei Verstößen gegen Patente und Gebrauchsmuster, bei der Rechtsverletzung von Marken oder Designs, bei Vertragsangelegenheiten oder Wettbewerbsverstößen.
Über eine besonders herausragende Expertise verfügen wir bei der Durchsetzung von Standard Essentiellen Patenten (SEP) in sogenannten FRAND Verfahren. Wir sind von Anbeginn maßgeblich an FRAND Patentverletzungsverfahren basierend auf standardessentiellen Patenten (SEPs) beteiligt. Die Inhaber von SEPs betreffend z.B. Videokompression und Kommunikationstechnik vertrauen seit mehr als zwei Jahrzehnten auf unsere Beratung in komplexen Verfahren gegen die Nutzer ihrer Technologien.
Wir haben auf Klägerseite unsere Mandanten unter anderem erfolgreich gegen Apple, Samsung, Huawei, Lenovo, HTC, ZTE, Daimler, Dell und TCL vertreten.
Mock Trial und Early Evaluation
Wenn man im Vorfeld eines Verfahrens doch schon wüsste, wie die eigenen Chancen stehen und ob die Argumente ausreichen … Wir machen mit Ihnen gern die Probe aufs Exempel: In einem simulierten Verfahren („Mock Trial“) oder bei einer ersten Begutachtung („Early Evaluation“) bereiten wir Sie auf Ihr Verfahren vor, testen mit Ihnen die Fakten, Theorien, Grafiken oder Zeugen Ihres Falles und loten so Ihre Erfolgsaussichten aus. Dabei spielen wir auch durch, wie der Beisitzer oder Ihr Gegner möglicherweise argumentieren wird.
Für diesen Service steht Ihnen das gesamte IP-Team von COHAUSZ & FLORACK zur Verfügung – darunter bei Bedarf auch renommierte ehemalige Richter: Als langjährige Experten in Schutzrechtsverfahren zeigen sie Ihnen genau auf, wie Ihr Fall entschieden werden könnte.
Mock Trial und Early Evaluation bieten sich bei allen Arten von IP-Prozessen an: bei Verletzungs-, Nichtigkeits- oder Einspruchsverfahren für Patente ebenso wie bei Verletzungs-, Löschungs- oder Widerspruchsverfahren für Marken. Bei der Recherche und Vorbereitung stellen wir uns individuell auf Sie ein. Umfang und Komplexität eines Mock Trials oder einer Early Evaluation hängen dann ganz von Ihrem Fall und Ihren spezifischen Fragestellungen ab. Für die Durchführung laden wir Sie herzlich in unsere Kanzleiräumlichkeiten ein – oder kommen gern auch in Ihr Unternehmen oder an einen beliebigen anderen Ort.
Unser Know-how im Bereich Litigation hat übrigens eine lange Tradition: Schon unser Kanzleigründer Werner Cohausz war vor knapp 100 Jahren an wichtigen Patentverletzungsverfahren beteiligt. Damit ebnete er schon früh den Weg für COHAUSZ & FLORACK und sorgte dafür, dass die Prozessführung zu einem Schwerpunkt der Kanzlei wurde.
Nutzen Sie unseren Service in Form von Mock Trials und Early Evaluations – und testen Sie Ihre Chancen!
Alternative Streiterledigung und Schiedsgerichtsbarkeit
Die deutsche Justiz ist in einigen Bereichen überlastet, Verfahren an staatlichen Gerichten ziehen sich in diesen Fällen unnötig in die Länge. Eine mögliche Lösung: Schiedsgerichte. Auch mit dieser Form der alternativen Streitbeilegung haben wir umfassende Erfahrung. Vor wichtigen Institutionen – zum Beispiel der Kommission für Internationale Schiedsgerichtsbarkeit (ICC) in Paris oder dem Club Espanol de Arbitraje in Madrid – sind wir nicht nur als Parteivertreter, sondern auch als Schiedsrichter tätig. Häufig machen wir die Erfahrung, dass sich auf dem Verhandlungsweg gute Regelungen finden lassen: Regelungen, die interessengerechter sind als ein Urteil nach einem womöglich langwierigen und kräftezehrenden Prozess. Ob solche Möglichkeiten bestehen, loten wir für Sie aus. Wir begleiten Sie bei Einigungsverhandlungen und beraten Sie in allen Fragen, die mit der Organisation, Einleitung und Durchführung von alternativen Streiterledigungsverfahren verbunden sind – zum Beispiel durch Mediation, Schiedsgutachten oder Dispute Review Boards.
Maßnahmen gegen Produktpiraterie
Viele Unternehmen, die auf den Erfolg ihrer Innovationen angewiesen sind, kennen das: die ständige Sorge, dass Fälschungen ihrer Produkte im Umlauf sind. Leider ist diese Sorge oft berechtigt. Laut dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) nimmt Produktpiraterie immer drastischere Ausmaße an. Im Jahr 2013 schätzte die Organisation den Schaden für die deutsche Wirtschaft auf jährlich über 50 Milliarden Euro. Mit Umsatzeinbußen verbunden ist selbstverständlich auch der Verlust wertvoller Arbeitskräfte – ohne sie könnten Innovationen gar nicht erst entstehen. Ganz zu schweigen von dem Imageschaden, der durch minderwertige Nachahmerprodukte bisweilen verursacht wird. Die Anmeldung von Schutzrechten ist eine Grundvoraussetzung, um eigene Ansprüche überhaupt geltend zu machen. Wir unterstützen Sie dabei. Und ebenso bei anderen Maßnahmen, um gegen die Nachahmung Ihrer Produkte wirksam vorzugehen.
Lesen Sie auch unser CFUpdate: Schutzrechte auf Messen.
Stopp für Fälschungen: Grenzbeschlagnahme
Besteht der Verdacht, dass Ihre Schutzrechte durch Fälschungen verletzt wurden, sollten Sie rechtzeitig Ermittler, Anwälte und Behörden des Landes kontaktieren, aus dem die Fälschungen mutmaßlich stammen. Je mehr Beweismaterial dabei zusammengetragen werden kann, desto besser. Besonders effektiv im Kampf gegen internationale Produktpiraterie sind die Ein- und Ausfuhrkontrollen des Zolls: Hierbei können an den Außengrenzen der EU oder Deutschlands Waren beschlagnahmt werden, die die Schutzrechte anderer verletzen. Wer dieses Verfahren nutzen will, kann bei der Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz des Zolls in München einen sogenannten „Grenzbeschlagnahmeantrag“ stellen. Zusammen mit diesem Antrag besteht auch die Möglichkeit, dem Zoll eine Schulung anzubieten, um die Grenzbeamten für die eigenen Produkte und mögliche Fälschungen zu sensibilisieren.
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