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  • Andreas Thielmann

EPA schafft 10-Tage-Regel ab

 

Düsseldorf, 31.10.2023 – Mit Wirkung zum 1. November 2023 schafft das Europäische Patentamt (EPA) die 10-Tage-Regel ab. Damit gelten Dokumente an dem Tag als zugestellt, auf den sie datiert sind.

Bislang galt jeder Bescheid des EPA zehn Tage nach dem Datum, das er trägt, als zugestellt. Dies hatte beispielsweise auch Einfluss auf Fristen, die ab der Zustellung eines Bescheids festgelegt wurden: Sie begannen nach der bisherigen EPA-Verordnung erst zehn Tage nach dem Datum des Bescheids. Diese Regelung findet ab dem 1. November 2023 nun keine Anwendung mehr.

Für den Fall, dass ein Dokument mehr als sieben Tage nach dem Datum, das es trägt, zugestellt wird, gilt eine Schutzklausel: Die Frist verlängert sich dann um die Anzahl der Tage, die über sieben Tage hinausgehen. Die Beweislast für den Zugang trägt weiterhin das EPA.

Die Abschaffung der 10-Tage-Regel ist Teil der digitalen Transformation des EPA und betrifft die Regeln 126 (2), 127 (2) und 131 (2) EPÜ. Damit wird das Amt der zunehmenden Praxis elektronischer Zustellungen gerecht, durch die Verzögerungen eher unwahrscheinlich sind.

„Wir sind mit den neuen Regelungen des EPA seit Monaten vertraut und konnten uns somit in der Arbeit mit unseren Mandanten rechtzeitig darauf einstellen“, sagt Andreas Thielmann, Patentanwalt und Partner von Cohausz & Florack.

>> zu den Einzelheiten der geänderten Regeln 126, 127 und 131 EPÜ

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