Wirksamer Schutz für Ihre Produkte

Mit einer Marke kennzeichnen und schützen Sie Ihre Ware oder Dienstleistung, zum Beispiel durch charakteristische Wörter, Bilder oder Töne. Ein Design schützt die Form und Farbgestaltung Ihres zwei- oder dreidimensionalen Produkts. Beide Schutzrechte schaffen klare Unterscheidungsmerkmale gegenüber Angeboten Ihrer Wettbewerber. Machen Sie sich schlau, wie Sie von Marken und Designs profitieren können!

Gute Marken und Designs prägen sich ein, machen Ihr Produkt unverwechselbar – und Ihr Unternehmen auch langfristig erfolgreich. Eine Marke besteht zum Beispiel aus charakteristischen Wörtern, Buchstaben, Zahlen, Abbildungen, Farben oder auch Tönen.

Alles zum Schutz von Marke und Design

Der Ablauf einer Markenanmeldung

Für eine Markenanmeldung in Deutschland ist das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) zuständig. Die Anmeldung kann online oder konventionell in Papierform erfolgen. Hierbei sind bestimmte Mindestangaben zur anmeldenden Person, zur gewünschten Marke sowie zum Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen zu machen.

Das DPMA prüft diese Angaben sorgfältig. Eine Bearbeitung erfolgt aber erst dann, wenn Sie die Gebühren für die Anmeldung (für bis zu drei Waren- und/oder Dienstleistungsklassen: 300 Euro, bei elektronischer Anmeldung: 290 Euro) vollständig bezahlt haben.

Im nächsten Schritt prüft das DPMA, ob Schutzhindernisse vorliegen. Dies wären zum Beispiel beschreibende Angaben (z. B. „Apfel“ für Obst) oder eine fehlende Unterscheidungskraft. Liegen keine Schutzhindernisse vor und sind alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt, trägt das DPMA die Marke ins Register ein und veröffentlicht die Eintragung im elektronischen Markenblatt. Sie erhalten als Markeninhaber eine Urkunde über die erfolgte Eintragung. Die Schutzdauer einer eingetragenen Marke beträgt zehn Jahre und kann – gegen Zahlung einer Verlängerungsgebühr – immer wieder um weitere zehn Jahre verlängert werden.

Mehr Infos zum Prozedere einer Markenanmeldung in Deutschland finden Sie auf der Website des DPMA.

Wenn Sie für Ihre Marke in allen EU-Ländern Schutz benötigen, ist das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) die richtige Anlaufstelle. Die Schutzvoraussetzungen und das Prozedere von der Anmeldung bis zur Eintragung Ihrer Marke ähneln denen des DPMA. Auf der Website des EUIPO finden Sie alle weiteren Infos.

Designschutz – Monopol auf das Produktdesign

Gerade wenn sich Produkte rein funktional kaum voneinander unterscheiden, wird ein attraktives Produktdesign besonders bedeutsam. Darum ist der Schutz dieses Designs vor Plagiaten und Kopien elementar für den wirtschaftlichen Erfolg.

Der Designschutz entsteht grundsätzlich als reines Formalrecht durch Eintragung in das entsprechende Register des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA). Inwiefern er dann auch rechtsbeständig ist und das Design die nötigen Schutzvoraussetzungen erfüllt, ist im Streitfall zu klären.

Vor der Anmeldung eines Designs ist es daher wichtig, die Schutzvoraussetzungen Neuheit und Eigenart selbst zu prüfen. Ebenso wichtig ist es, den Schutzumfang des Designs im Rahmen der Anmeldung genau festzulegen.

Amazon Brands

Für die Vermarktung ihrer Produkte nutzen viele Unternehmen oder auch Einzelanbieter den Onlineversandhandel Amazon.com. Einige stellen Verbrauchern sogar ausschließlich über diesen Weg ihre Produkte zur Verfügung.

Damit die Anbieter die Kontrolle über ihre Produktlistungen behalten und ihr geistiges Eigentum besser schützen können, hat Amazon.com das Programm Amazon Brand Registry eingeführt. Indem Markeneigentümer ihre bereits registrierte Marke auch bei der Amazon-Markenregistrierung eintragen, hinterlegen sie sich selbst als Eigentümer der Marke und schützen somit ihre Marke proaktiv. Die Eintragung verleiht Markeneigentümern nicht nur ein gewisses Maß an Regelungsbefugnis, sondern fördert auch das Vertrauen der Verbraucher in das registrierte Produkt.

Start-up-Sprechstunde

Lernen Sie uns kennen!

Informieren Sie sich über unsere Leistungen und über das schutzrechtliche Potenzial Ihrer Ideen! Unsere Patentanwältinnen und Patentanwälte zeigen Ihnen gern die grobe Richtung auf, in die es mit Ihrer Idee gehen kann, und besprechen weitere mögliche Schritte auf dem Weg zu einer Schutzrechtsanmeldung.

Unsere Preise für Start-ups

Von Einnahmen bis Ausgaben, von Fördermittel bis Fixkosten: Wer das eigene Unternehmen auf den Weg bringen möchte, braucht hohe Verlässlichkeit bei der Kalkulation. Die können wir Ihnen bieten: Für die üblicherweise bei Start-ups relevanten Kombinationen von Recherche, Anmeldung von Schutzrechten und weiteren Leistungen rund um den gewerblichen Rechtsschutz bieten wir faire Start-up-Paketpreise an. So klappt’s auch mit dem Businessplan.

FAQs / Marken & Designs

Die Grundgebühr für die Anmeldung einer deutschen Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) beträgt 300 Euro (bzw. 290 Euro bei Online-Anmeldung) und gilt für drei Waren- oder Dienstleistungsklassen. Hinzu kommen weitere Gebühren (z. B. für weitere Klassen, Verlängerung etc.). Wir bieten Ihnen für die Anmeldung und alle weiteren Dienstleistungen Paketpreise zu fairen Start-up-Konditionen an, die wir Ihnen gerne auf Anfrage mitteilen. Diese beinhalten sowohl die Amtsgebühren als auch unsere Gebühren für die Ausarbeitung Ihrer Anmeldung.

Behalten Sie den Markt und Ihre Wettbewerber im Blick! Über Datenbanken wie TMView oder DPMAregister lassen sich Informationen zu bereits angemeldeten Marken recherchieren. Auch Rechts- und Verfahrensstände sowie Publikationsdaten sind abrufbar. Eine tiefergehende Analyse, zum Beispiel in Form von FTO-Recherchen („Freedom to Operate“), übernehmen wir gern für Sie.

Auch als Laie können Sie eine Marke anmelden. Ähnlich wie bei Patenten gibt es aber wichtige Dinge zu beachten: So sollte ein Markenname prägnant und leicht auszusprechen sein und auf das zu bezeichnende Produkt zutreffen, ohne es allerdings direkt zu beschreiben. Wie dies in der Praxis aussehen kann, hängt immer auch von der Produkt- oder Dienstleistungskategorie, vom Wettbewerbsumfeld und von anderen Faktoren ab. Eine einmal eingetragene Marke ist später nicht mehr zu ändern. Es empfiehlt sich daher, auch bei der Markenanmeldung entsprechende Expertinnen oder Experten hinzuzuziehen.

Nach dem ersten Gespräch mit Ihnen benötigen wir etwa 1 bis 2 Wochen für die Ausarbeitung Ihrer Markenanmeldung. Sollten keine Schutzhindernisse vorliegen, erfolgt die Erteilung durchs Amt nach einem Zeitraum von 3 bis 6 Monaten.

In einem Erstgespräch klären wir mit Ihnen, was Ihre Marke auszeichnet, zu welcher Waren- oder Dienstleistungsgruppe sie gehört, welche Ziele Sie damit verfolgen und welche Märkte im In- und/oder Ausland Sie bedienen möchten. Mithilfe dieser Informationen können wir eine erste Einschätzung geben, ob Ihre Marke eintragungsfähig ist. Ist das der Fall, kümmern wir uns um die Anmeldung bei den entsprechenden Behörden. Im Laufe des gesamten Prozesses – vom Erstgespräch bis zur Anmeldung Ihrer Marke und gern auch darüber hinaus – stehen wir Ihnen beratend zur Seite.

Beobachten Sie den Markt und Ihre Wettbewerber! So erfahren Sie, wie Sie mit Ihrem Unternehmen aufgestellt sind und welche Schutzrechte Ihnen im Weg stehen könnten. Speziell für Marken bieten Datenbanken wie TMView  oder DPMAregister gute Recherchemöglichkeiten. Für eine tiefergehende Analyse, zum Beispiel in Form von FTO-Recherchen („Freedom to Operate“), stehen wir Ihnen gerne mit unserer Expertise zur Verfügung.

Sobald Sie sicher sind, dass Sie für Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung eine Marke verwenden möchten – Sie sich davon also Wettbewerbsvorteile in bestimmten Märkten versprechen – sollten Sie die Marke auch anmelden. Anders als bei einem Patent braucht bei der Anmeldung einer Marke das entsprechende Produkt oder die Dienstleistung aber nicht neu zu sein.

Eine treffende und einprägsame Marke ist eine gute Voraussetzung dafür, dass sich Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung am Markt behauptet. Mit einer im Markenregister eingetragenen Marke können Sie Wettbewerber daran hindern, diese ebenfalls zu benutzen und verschaffen sich dadurch Vorteile im Kampf um Kunden und Marktanteile. Gerade in Deutschland existiert ein gut funktionierendes Schutzrechtssystem, durch das Sie sehr gute Chancen haben, Ihre Marke im Streitfall auch vor Gericht durchzusetzen.

Zusätzlich zur Grundgebühr von 300 Euro (bzw. 290 Euro bei Onlineanmeldung) fallen nach zehn Jahren Verlängerungsgebühren von mindestens 750 Euro an (gültig für drei Waren- oder Dienstleistungsklassen). Wir bieten Ihnen für die Anmeldung und alle weiteren Dienstleistungen Paketpreise zu fairen Start-up-Konditionen an, die wir Ihnen gerne auf Anfrage mitteilen. Diese beinhalten sowohl die Amtsgebühren als auch unsere Gebühren für die Ausarbeitung Ihrer Anmeldung. Die Fristenüberwachung gegenüber den Ämtern zählt selbstverständlich ebenfalls zu unseren Leistungen mit dazu. So können Sie sicher sein, dass Ihnen keine Zuschlagsgebühren entstehen.

Das könnte Sie auch interessieren

CFPodcast_027_Genau-mein_Fall.jpg
  • Michel Kaminsky & Dr. Reinhard Fischer

Genau mein Fall, 027

Wenn Köln und Düsseldorf sich „streiten“, muss schonmal der BGH entscheiden … Fototapete Reloaded

Mehr erfahren
Nominierung_JUVE_Award.jpg
  • C&F

Cohausz & Florack für den JUVE Award 2024 nominiert

Bekanntgabe der Preisträger am 24. Oktober 2024 in Frankfurt

Mehr erfahren
2024_Global_IP_Award_Nominierung.jpg
  • C&F

Cohausz & Florack erneut bei den Global IP Awards nominiert

Bekanntgabe der Preisträger am 17. Oktober 2024 in London

Mehr erfahren