Schutzrechte für Erfindungen
Gerade bei technischen Erfindungen gilt das Gebot: Erst anmelden, dann darüber sprechen. Für Start-ups, die noch am Beginn ihres Weges stehen und die ihr Geschäftskonzept bei Pitches, auf Messen, im Rahmen von Kooperationen und in vielen anderen Kontexten vorstellen, empfiehlt es sich erst recht, schon die ersten Ideen im Vorfeld abzusichern.
Denn ist eine Idee erst einmal öffentlich gemacht, gilt sie nicht mehr als „neu“ im Sinne des Patentrechts. Eine wichtige Voraussetzung für die Erteilung eines Patents wäre damit also nicht mehr erfüllt. Noch dazu muss die Erfindung auf einer „erfinderischen Tätigkeit beruhen“. Das ist der Fall, wenn ein Fachmann sie nicht ohne Weiteres selbst hätte vorschlagen können. Zudem muss sie gewerblich anwendbar sein. Und: Es muss sich um eine technische Erfindung handeln, die im Zuge der Patentanmeldung so offenbart wird, dass sie ausführbar ist. All diese Voraussetzungen werden sorgfältig durch das mit der Anmeldung betraute Amt geprüft. Sind sie erfüllt, steht der Erteilung Ihres Patents nichts mehr im Wege.
Patentanmeldung - leicht gemacht
Unsere Preise für Start-ups
Von Einnahmen bis Ausgaben, von Fördermittel bis Fixkosten: Wer das eigene Unternehmen auf den Weg bringen möchte, braucht hohe Verlässlichkeit bei der Kalkulation. Die können wir Ihnen bieten: Für die üblicherweise bei Start-ups relevanten Kombinationen von Recherche, Anmeldung von Schutzrechten und weiteren Leistungen rund um den gewerblichen Rechtsschutz bieten wir faire Start-up-Paketpreise an. So klappt’s auch mit dem Businessplan.
Starthilfe vom Bund
Kein Budget für Patente? Kein Problem. Für die Förderung innovativer Gründer und Jungunternehmerinnen macht sich auch der Bund stark: Das Programm „WIPANO – Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) unterstützt Sie dabei, Ihre Ideen durch Schutzrechte abzusichern und sich auf dem Markt zu etablieren.
Gefördert wird der gesamte Prozess der Schutzrechtsanmeldung – von der Überprüfung der Idee bis zur Verwertung der Erfindung. Wer an dem maximal 24-monatigen Förderprogramm teilnimmt, kann Leistungspakete qualifizierter externer Anbieter in Anspruch nehmen – auch unsere patentanwaltliche Leistung zählt selbstverständlich dazu. Die Amtsgebühren, die für die schutzrechtliche Sicherung der Erfindung anfallen, werden ebenfalls bezuschusst.
Als Antragstellerin oder Antragsteller müssen Sie eine Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland haben und dürfen in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung kein Patent oder Gebrauchsmuster angemeldet haben. Ihr Jahresumsatz darf höchstens 50 Millionen Euro bzw. ihre Jahresbilanzsumme höchstens 43 Millionen Euro betragen (nach EU-Definition). Weitere Voraussetzungen zur Förderung und Informationen zum Programm WIPANO gibt’s auf der Website des BMWi.
Gern unterstützen wir Sie bei der Antragstellung des WIPANO Förderprogramms.
Neben dem Förderprogram WIPANO gibt es noch das Programm "Ideas Powered for business SME Fund" von der Europäischen Union.
Lesen Sie alles zu diesem Programm hier in unserem Blog.
FAQs / Patente
Die Amtsgebühren, die bei einer Patentanmeldung fällig werden, sind sehr unterschiedlich. Sie hängen unter anderem vom Schutzumfang und von den Ländern ab, in denen Sie Ihre Erfindung schützen lassen möchten. Ob Patente oder die etwas günstigere Variante der Gebrauchsmuster: Wir bieten Ihnen für die Anmeldung und alle weiteren Dienstleistungen Paketpreise zu fairen Start-up-Konditionen an, die wir Ihnen gerne auf Anfrage mitteilen. Diese beinhalten sowohl die Amtsgebühren als auch unsere Gebühren für die Ausarbeitung Ihrer Anmeldung. Die Fristenüberwachung gegenüber den Ämtern zählt selbstverständlich ebenfalls mit dazu. So können Sie sicher sein, dass Ihnen keine Zuschlagsgebühren entstehen. Spezielle Förderprogramme, zum Beispiel WIPANO helfen Ihnen bei der Finanzierung.
In einem Erstgespräch klären wir mit Ihnen, was Ihre Idee auszeichnet, was der Stand der Technik hierfür ist und welche weiteren Kriterien erfüllt sein sollten, um ein Patent, ein Gebrauchsmuster oder eine Marke anzumelden. Zur Vorbereitung auf das Gespräch stellen wir Ihnen gern vorab eine Checkliste zur Verfügung, mit deren Hilfe sich alle Unterlagen einfach zusammenstellen lassen. Technische Zeichnungen oder Prototypen Ihrer Erfindung können ebenfalls hilfreich sein. Ebenso Patentliteratur oder wissenschaftliche Publikationen rund um Ihre Idee. Sind alle Unterlagen vollständig und alle Fragen geklärt, kümmern wir uns um die Anmeldung bei den entsprechenden Behörden. Im Laufe des gesamten Prozesses – vom Erstgespräch bis zur Anmeldung Ihres Patents und gern auch darüber hinaus – stehen wir Ihnen beratend zur Seite.
Ihre Erfindung sollten Sie zum Patent anmelden, noch bevor sie mit Dritten darüber sprechen – sei es auf Messen, im Rahmen von Pitches oder auf anderen Veranstaltungen. Gegenüber Investoren oder Dienstleistern sollten Sie sich ebenfalls bedeckt halten. Falls das nicht möglich ist, empfiehlt es sich, zumindest eine Geheimhaltungsvereinbarung mit den Beteiligten zu treffen. Auch hierbei unterstützen wir Sie gern. Übrigens: Selbst wenn Ihr Produkt noch nicht ausgereift ist, kann sich die Anmeldung eines Schutzrechts – zum Beispiel eines Patents oder eines (vergleichsweise günstigeren) Gebrauchsmusters – bereits lohnen.
Vom ersten Gespräch mit uns bis zur ausgearbeiteten Patentanmeldung dauert es schätzungsweise 1 bis 2 Monate. Bis dahin heißt es für Sie: abwarten – und vor allem Ihre Idee geheim halten! Auch an Pitches, Messen und anderen Veranstaltungen sollten Sie in diesem Zeitraum nicht teilnehmen. Denn ist eine Idee erst einmal öffentlich gemacht, gilt sie nicht mehr als „neu“ im Sinne des Patentrechts. Die Voraussetzung für die Erteilung eines Patents wäre damit also nicht mehr erfüllt. Das Erteilungsverfahren für ein Patent dauert im Schnitt 3 Jahre.
Ein wichtiges Kriterium für die Erteilung eines Patents ist, dass die Erfindung „neu“ ist. Das heißt, dass sie vorab nicht öffentlich gemacht worden ist. Um die Schutzvoraussetzungen zu erfüllen, sollten Sie also vorab tunlichst nicht mit Dritten über Ihre Idee sprechen – weder auf Messen noch im Rahmen von Pitches oder anderen Veranstaltungen. Gegenüber Investoren oder Dienstleistern sollten Sie sich ebenfalls bedeckt halten. Falls das nicht möglich ist, empfiehlt es sich, zumindest eine Geheimhaltungsvereinbarung zu treffen. Über Ihre Erfindung sprechen können Sie selbstverständlich mit denjenigen, die unmittelbar damit zu tun haben, zum Beispiel Geschäftspartner, beteiligte Mitarbeiter oder die Erfinder selbst.
Wenn Sie Ihre Erfindung zum Patent anmelden, haben Sie große Sicherheit, dass niemand sie durch eine Kopie entwertet. Mit einem Patent verfügen Sie also über ein befristetes Monopol auf Ihre Erfindung – dies ist ein wichtiger Baustein für Ihren wirtschaftlichen Erfolg. Gerade in Deutschland existiert ein gut funktionierendes Schutzrechtssystem, durch das Sie sehr gute Chancen haben, Ihr Patent im Streitfall auch vor Gericht durchzusetzen. Von dem Ertrag eines Patents können Sie eine ganze Zeit lang profitieren – durch eigene Geschäfte oder in Form von Lizenzgebühren..
Beobachten Sie den Markt und Ihre Wettbewerber! So erfahren Sie, wie Sie mit Ihrem Unternehmen aufgestellt sind und welche Schutzrechte Ihnen im Weg stehen könnten. Datenbanken wie DEPATISnet oder Espacenet bieten hierfür gute Recherchemöglichkeiten. Auch Rechts- und Verfahrensstände sowie Publikationsdaten sind abrufbar. Für eine tiefergehende Analyse, zum Beispiel in Form von FTO-Recherchen („Freedom to Operate“), stehen wir Ihnen gerne mit unserer Expertise zur Verfügung.
Theoretisch können Sie auch als Laie eine Patentanmeldung ausarbeiten und bei den Behörden einreichen. Die Praxis zeigt jedoch: Je nach Art der Erfindung und dem gewünschten Schutzumfang kann eine Anmeldung und die damit verbundene Korrespondenz mit den Behörden sehr komplex werden. Dann ist die Expertise eines Patentanwalts oder einer Patentanwältin unbedingt zu empfehlen. Erst recht, weil einmal eingereichte Anmeldungen später nicht mehr zu erweitern oder zu ändern sind.
Patente und Gebrauchsmuster sind wirksame Mittel, um technische Erfindungen zu schützen. Im Unterschied zum Patent schützt das Gebrauchsmuster keine Verfahren. Dafür bietet das Gebrauchsmuster schnellen, kostengünstigen Schutz für Ihre Erfindung in Deutschland. Hierbei wird nicht geprüft, ob der zu schützende Gegenstand neu ist oder und auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht. Nach Erfüllung der formalen Kriterien (z. B. ob es sich um eine technische Erfindung handelt) wird das Gebrauchsmuster innerhalb weniger Wochen eingetragen. Weil aber die Prüfung der sachlichen Schutzvoraussetzungen erst im Falles des Falles – nämlich beispielsweise in einem Löschungs- oder Verletzungsverfahren stattfindet –, besteht bei einem Gebrauchsmuster ein höheres Risiko, dass es angegriffen und gelöscht wird. Hier sollte die Vorab-Recherche daher umso sorgfältiger ausfallen. Ein Patent ist maximal 20 Jahre, ein Gebrauchsmuster maximal zehn Jahre lang gültig.
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