Das Einheitspatent: EU-weiter Schutz für Ihre Ideen
Patentschutz in Europa: Den gab es selbstverständlich schon vor den Plänen für ein Einheitliches Patentsystem. Bislang meldeten Unternehmen oder Erfinder hierfür beim Europäischen Patentamt (EPA) ein Europäisches Patent (EP) an. Hierbei handelt es sich um ein Bündel nationaler Teilpatente.
Die Länder, in denen diese wirksam waren, mussten jedoch einzeln benannt werden. Wurde das Patent dort angefochten, übertragen, durchgesetzt oder vernichtet, hatte dies keinerlei Auswirkung auf die anderen benannten Staaten. Mit dem Unitären Patent entsteht eine weitere Möglichkeit: Das Einheitspatent bietet einheitlichen Schutz und hat in allen teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten die gleiche Wirkung. Eine Ausnahme besteht in der Lizenzvergabe: Diese ist auch territorial beschränkt möglich.
Die Option für ein EP bleibt weiterhin bestehen – durch Einreichung einer Opt-out-Erklärung. Zudem sind Kombinationen möglich aus Einheitspatent, klassischem EP-Bündelpatent (für Nicht-EU-Staaten oder Staaten, die nicht am Einheitlichen Patentsystem teilnehmen wie Spanien, Polen, Kroatien) und nationalem Patent.