FAQ – Unsere Antworten auf Ihre Fragen

Viele Fragen, die bei uns zu den Themen Bewerbung und Ausbildung bezüglich Patentanwälten und Patentanwaltsfachangestellen eingehen, wiederholen sich. Daher finden Sie hier zu Ihrer ersten Information und Orientierung die meistgestellten Fragen mit unseren Antworten. Selbstverständlich können Sie uns bei offenen Fragen auch zusätzlich persönlich kontaktieren. Wir helfen Ihnen gerne weiter!

FAQ / Bewerbung allgemein

Die aktuellen Ausschreibungen finden Sie hier.

Wir bevorzugen Bewerbungen über unser Bewerbungsportal. Bitte senden Sie uns ein aussagekräftiges Anschreiben, einen aktuellen Lebenslauf und die wichtigsten Zeugnisse unter Angabe eines möglichen Eintrittsdatums und Ihrer Gehaltsvorstellungen zu (möglichst als PDF-Anhang in einer oder maximal zwei Dateien einer E-Mail). 

Unsere Personalleiterin Andrea Funk und unsere Personalsachbearbeiterin Katja Heide stehen Ihnen für alle Fragen rund um Stellenausschreibungen und den Bewerbungsprozess zur Verfügung. Sie sind erreichbar unter der Telefonnummer 0211-90490-0 oder per E-Mail bewerbung@cohausz-florack.de.

Nachdem wir Ihre Bewerbung erhalten haben, bekommen Sie eine Eingangsbestätigung von uns. Anschließend werten wir Ihre sorgfältig erstellten Unterlagen aus. Dies kann etwas Zeit in Anspruch nehmen, da wir auf die Auswertung Ihrer Bewerbungsunterlagen viel Wert legen. Sobald wir zu einer Entscheidung gelangt sind, teilen wir Ihnen schriftlich oder telefonisch mit, ob und wie es weitergeht.

Natürlich! Initiativbewerbungen für Patentanwaltsfachangestellte (m/w/d) und zur Ausbildung zum Patentanwalt (m/w/d) sind jederzeit willkommen. Und wenn aktuell keine Stelle vakant ist, würden wir gern - Ihr Einverständnis vorausgesetzt - Ihre Bewerbung für die Zukunft aufbewahren, um Sie zu gegebener Zeit ansprechen zu können.

FAQ / Ausbildung Patentanwalt

Im Sommer 2023 sind 4 Patentanwaltskandidatinnen und -kandidaten bei uns in der Ausbildung. Aufgrund des unterschiedlichen Ausbildungsbeginns der Kandidaten schwankt diese Zahl jedoch.

Wir sind als Kanzlei regelmäßig auf Karrieremessen und halten dort häufig Vorträge über das Berufsbild des Patentanwalts. Gerne können Sie sich bei diesen Gelegenheiten vor Ort mit jungen Patentanwälten und Patentanwältinnen in der Ausbildung austauschen.
Unsere nächsten Karriereevents

Ja, die gibt es. Interessierte Bewerberinnen und Bewerber können bei uns ein Schnupperpraktikum von 1 bis 2 Tagen machen oder zu unserem CFInfo-Nachmittag kommen. Um eine optimale Betreuung zu gewährleisten, können wir jedoch jedes Jahr nur eine begrenzte Zahl Teilnehmer annehmen. Sie haben bei diesen Veranstaltungen viele Gelegenheiten, sich mit berufserfahrenen Patentanwältinnen und Patentanwälten sowie den Kolleginnen und Kollegen in Ausbildung auszutauschen und erste Eindrücke zu sammeln.

Voraussetzungen

Sie benötigen ein Studium mit Master- oder Diplomabschluss an einer Universität oder Technischen Hochschule. Ein Abschluss an einer Fachhochschule reicht leider nicht aus. Zusätzlich müssen Sie bereits ein Jahr praktisch-technisch gearbeitet haben oder nach Ihrem Studium promoviert haben. Dies kann auch parallel zum Studium erfolgt sein: zum Beispiel mit Industriepraktikum, Promotion oder Studentenjob. Darüber hinaus sollten Sie über sehr gute Englischkenntnisse verfügen. Die konkreten Voraussetzungen finden Sie auf der Webseite des Deutschen Patent- und Markenamtes beschrieben, vgl. https://www.dpma.de/dpma/wir_ueber_uns/weitere_aufgaben/patentanwaltsausbildung/index.html

Grundsätzlich kommen alle naturwissenschaftlichen oder technischen Studiengänge in Frage. Bei COHAUSZ & FLORACK arbeiten beispielsweise Patentanwältinnen und Patentanwälte, die Maschinenbau, Verfahrenstechnik, Bergbau, Elektrotechnik, Informationstechnik, Chemie oder Physik studiert haben.

In den technischen Studiengängen sowie im Bereich Physik ist eine Promotion nicht erforderlich. Anders sieht es im Chemie- oder Life Science Bereich aus, hier ist eine Promotion erwünscht.

Für die Ausbildung zum Patentanwalt (m/w/d) ist ein Master- oder Diplomabschluss an einer Universität erforderlich. Diplom- oder Masterabschlüsse an einer FH erfüllen leider nicht die Voraussetzungen der Patentanwaltsausbildungs- und Prüfungsverordnung (PatAnwAPrV).

Ausbildung

Während der Ausbildung ist die Vergütung bei COHAUSZ & FLORACK vergleichbar zu den Berufseinstiegsgehältern von Ingeneurinnen oder Ingenieuren.

COHAUSZ & FLORACK übernimmt alle Kosten, die mit dem Fernstudium zusammenhängen. Dazu gehören neben den Studiengebühren zum Beispiel auch die Übernachtungs- und Reisekosten. Desweiteren zahlt die Kanzlei die Kosten für einen zusätzlichen zweijährigen Kurs, der auf die Prüfung zum europäischen Patentanwalt (w/m/d) vorbereitet. Allen Kandidatinnen und Kandidaten stellt COHAUSZ & FLORACK zudem eine umfangreiche Handbibliothek zur Verfügung.

Um unsere Mandanten die bestmögliche Beratung zu bieten und sie vor allen relevanten Ämtern und Gerichten zu vertreten, haben alle Patentanwältinnen und Patentanwälte bei COHAUSZ & FLORACK sowohl die Ausbildung zum deutschen als auch zum europäische Patentanwalt.

Den ersten Ausbildungsabschnitt laut Patentanwaltsausbildungs- und Prüfungsverordnung absolvieren Sie bei uns in der Kanzlei mit einem berufsbegleitenden Fernstudium an der Universität Hagen über 4 Semester. Außerdem nehmen Sie an einem von uns bezahlten Vorbereitungskurs für die Europäische Eignungsprüfung (d.h. Prüfung zum Europäischen Patentanwalt) teil. Da wir Sie sowohl zum deutschen als auch zum europäischen Patentanwalt ausbilden, dauert die Ausbildung in unserer Kanzlei 36 Monate.
Im Anschluss absolvieren Sie den zweiten Ausbildungsabschnitt in München beim Deutschen Patent- und Markenamt sowie beim Bundespatentgericht. Dieser Zeitraum dauert insgesamt etwa 8 Monate und wird auch als "Amtsjahr" bezeichnet. Anschließend legen Sie Ihre Abschlussprüfungen ab.

Alle Kandidatinnen und Kandidaten treffen sich täglich zu einer fest vereinbarten Zeit zum gemeinsamen Lernen. Regelmäßig finden interne Weiterbildungen mit Rechtsanwälten und Patentanwälten von COHAUSZ & FLORACK statt, in denen die wichtigsten Entscheidungen des BGH vorgestellt und diskutiert werden. Darüber hinaus organisiert COHAUSZ & FLORACK etwa alle vier Wochen eine AG für die Patentanwaltskammer zu relevanten Rechtsgebieten. In der AG werden auch Aufgaben aus vergangenen Patentassessorprüfungen besprochen.

Patentanwaltskandidaten (m/w/d) werden im Laufe ihrer Ausbildung zwei Monate beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) und sechs Monate beim Bundespatentgericht (BPatG) in München ausgebildet. Diese acht Monate bezeichnet man als „Amtsjahr“. Während des Amtsjahres durchlaufen sie verschiedene Ausbildungsstationen und erhalten die Gelegenheit, sowohl den Patentprüfern als auch den Richtern über die Schulter zu schauen. Außerdem finden auch viele Vorlesungen und Probe-Prüfungen statt, die sie auf die abschließende Patentassessorprüfung vorbereiten.

Perspektiven

Nein, denn jede Kandidatin und jeder Kandidat hat es natürlich selbst in der Hand uns durch seine Leistungen und seine Persönlichkeit im Laufe der Ausbildung zu überzeugen. Grundsätzlich ist es aber unser Ziel, alle Kandidaten zu übernehmen.

Derzeit gibt es nur rund 3.600 zugelassene Patentanwältinnen und Patentanwälte in Deutschland – im Vergleich zu über 160.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten. Die Anzahl der Patentanmeldungen nimmt weltweit weiter zu und damit auch die Bedeutung von gewerblichen Schutzrechten. Der Beruf des Patentanwalts bietet daher sehr gute Zukunftsaussichten.

FAQ / Ausbildung Patentanwaltsfachangestellter (w/m/d)

Sie benötigen ein gutes Abiturzeugnis mit guten Noten in Mathe, Deutsch und Englisch.

Die Ausbildung beginnt bei uns im Spätsommer, August/September. Die Berufsschule, die zweimal die Woche besucht wird, startet meist ab Mitte September. Im Herbst des Vorjahres schreiben wir die neuen Auszubildendenstellen aus. Ab dann können Sie sich gern bei uns bewerben.

Die Ausbildung zum Patentanwaltsfachangestellten (m/w/d) dauert regulär 3 Jahre. Sie kann aber bei unter bestimmten Voraussetzungen auch auf 2 Jahre verkürzt werden, zum Beispiel bei einer bereits abgeschlossenen Ausbildung zum/zur Rechtsanwaltsfachangestellten.

Sie verstehen sicher, dass wir Ihnen vor Ausbildungsbeginn keine Garantie geben können. Wir bilden Sie jedoch in einer sehr zukunftssicheren, wachsenden Branche aus, deren Dienstleistung weiterhin oder sogar noch mehr benötigt wird. Dabei brauchen unsere Patentanwältinnen und  Patentanwälte natürlich Unterstützung von engagierten und qualifizierten Patentanwaltsfachangestellten (m/w/d). Wenn Sie sich also während Ihrer Ausbildung bei uns im Team mit Freude und guter Leistung einbringen, dann freuen wir uns auch auf eine langfristige Zusammenarbeit. Viele unserer Kollegen haben einst als Auszubildende bei COHAUSZ & FLORACK ihren Berufsweg erfolgreich begonnen!

FAQ / Fachbegriffe

Ein Absolvent oder eine Absolventin eines technischen oder naturwissenschaftlichen Studiums, der/die sich in der Ausbildung zum Patentanwalt (m/w/d) befindet.

Der Titel „Patentassessor“ (w/m/d) bezeichnet in Deutschland eine berufliche Qualifikation, die erlangt, wer durch erfolgreiche Ablegung einer staatlichen Prüfung die für den Beruf des Patentanwalts (w/m/d) erforderlichen Rechtskenntnisse nachweist. Die Qualifikation als Patentassessor ist die wichtigste Voraussetzung für die Zulassung zur Patentanwaltschaft.

Der deutsche Patentanwalt darf seine Mandanten insbesondere vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) und dem Bundespatentgericht (BPatG) vertreten. Vorraussetzung ist die bestandene Patentassessor-Prüfung und die Zulassung zur Patentanwaltschaft. Der europäische Patentanwalt vertritt seine Mandanten vor dem europäischen Patentamt. Voraussetzung ist die bestandene europäische Eignungsprüfung.

Mit der europäischen Eignungsprüfung (EEP) oder auf Englisch "European Qualifying Examination" (EQE) wird festgestellt, ob die Bewerber die Kentnisse und Fähigkeiten haben, Anmelder vor dem Europäischen Patentamt zu vertreten. Sie wurde 1979 eingeführt und gilt als eine der anspruchsvollsten beruflichen Prüfungen. Alle bei COHAUSZ & FLORACK ausgebildeten Patentanwältinnen und Patentanwälte haben die europäische Eignungsprüfung (spätestens im zweiten Versuch) erfolgreich bestanden.

Der Begriff ist eine Sammelbezeichnung für die unterschiedlichen Möglichkeiten, um geistiges Eigentum zu schützen. Zu den gewerblichen Schutzrechten gehören, z.B.
1. die technischen Schutzrechte (Patente und Gebrauchsmuster)
2. die Kennzeichenrechte (Marken, geschäftliche Bezeichnungen, geografische Herkunftsangaben)
3. die ästhetischen Schutzrechte (Design und typographische Schriftzeichen)

Mit einem Patent werden technische Entwicklungen geschützt, die neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind. Der Patentinhaber ist befugt, anderen die Nutzung der patentierten Erfindung zu verbieten. Ein Patent kann z.B. für Produkte und Verfahren gelten und hat eine Laufzeit von maximal 20 Jahren.

Ein Gebrauchsmuster ist der "kleine Bruder des Patents" und schützt ebenfalls technische Entwicklungen. Es wird ohne sachliche Prüfung auf Neuheit erteilt und hat eine Laufzeit von maximal zehn Jahren.

Als Marke können alle Zeichen geschützt werden, mit denen Waren oder Dienstleistungen von denen anderer Unternehmen unterschieden werden können, zum Beispiel Wortmarken (reiner Text), Bildmarken (nur Bilder), kombinierte Wort-/ Bildmarken oder Hörmarken (z.B. ein Werbejingle). Eine Marke dient zur Kennzeichnung eines Produktes oder einer Dienstleistung. Die Laufzeit ist unbegrenzt verlängerbar.

Mit einem Designschutzrecht oder Geschmacksmuster kann die äußere Erscheinungsform (z.B. Gestalt, Farbe, Form etc.) eines Produktes geschützt werden. Die Schutzdauer beträgt 25 Jahre.