Geistige Eigentumsrechte wie Patente, Gebrauchsmuster, Marken und Designs steigern als strategische Vermögenswerte den Wert eines Unternehmens und fördern Innovations- und Ertragskraft – auch und gerade bei kleinen und mittleren Unternehmen.
Ideas Powered for business SME Fund
Der richtige Schutz geistigen Eigentums kann gerade für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ein Garant für Erfolg sein. Doch der Weg dahin bedeutet gleichzeitig gewisse finanzielle Hürden, die es zu bewältigen gilt. Hier setzt das Förderprogramm "Ideas Powered for business SME Fund" an: Mit bis zu 1.500 Euro Zuschuss zur Beratung und Anmeldung ihrer geistigen Eigentumsrechte unterstützt die Europäische Kommission gemeinsam mit dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) und den nationalen Ämtern in der EU kleine und mittlere Unternehmen bei der Sicherung ihrer Ideen. Neben Marken- und Designangelegenheiten werden in diesem Jahr erstmals auch Aktivitäten im Zusammenhang mit Patenten unterstützt. Dabei werden unter anderem bis zu 50 % der Patentgebühren und bis zu 75 % der Marken- und Geschmacksmustergebühren auf nationaler Ebene erstattet. Hierzu stehen im Zeitraum vom 10. Januar bis zum 16. Dezember 2022 begrenzte Mittel zu Verfügung, die in der Reihenfolge der Antragseingänge vergeben werden. Ziel der gemeinsamen Initiative ist es, KMU in Europa den Zugang zu ihren Schutzrechten zu erleichtern.
Im vergangenen Jahr unterstützte die Initiative bereits etwa 13.000 KMU in allen 27 EU-Mitgliedstaaten mit mehr als 21.000 Anträgen auf Marken- und 5.000 Anträgen auf Designförderung. „Geistiges Eigentum zählt zum Kapital eines jeden Unternehmens. Dabei gilt: Je besser das Portfolio aus IP-Rechten, desto stärker die wirtschaftliche Leistung eines Unternehmens,“ so Rebekka Schiffer, Rechtsanwältin und Partnerin von COHAUSZ & FLORACK.
„Auch für Startups, die noch am Beginn ihres Weges stehen und ihre Ideen bei Pitches, auf Messen oder im Rahmen von Kooperationen vorstellen, empfiehlt es sich, diese bereits im Vorfeld abzusichern,“ erklärt Svenja Schwandt, Patentanwältin bei COHAUSZ & FLORACK. „Hierbei können die Gutscheine aus dem KMU-Fond als Finanzspritze dienen.“
WIPANO-Förderung durch das BMWK
Für KMU, die technische Innovationen effektiv schützen wollen, kann es sich außerdem anbieten, Unterstützung durch das Förderprogramm „WIPANO – Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) in Anspruch zu nehmen. Das Programm unterstützt KMU bei der Absicherung ihrer Ideen durch technische Schutzrechte in Form einer Anteilsfinanzierung (bis zu 50 Prozent) für zuwendungsfähige Ausgaben, die in Leistungspaketen vorgegeben sind. Durch die Zuschüsse können Amtsgebühren getragen werden, vor allem aber können Patentanwälte als Fachleute mit einschlägiger Qualifikation und Erfahrung eingebunden werden. Gegenstand der Förderung ist dabei der gesamte Prozess einer Schutzrechtsanmeldung, von der Überprüfung der Idee bis zur Verwertung der Erfindung.
„Viele KMU setzen ihr geistiges Eigentum im Wettbewerb nicht wirkungsvoll ein, weil es an Strategien für den Umgang mit IP-Rechten fehlt“, mahnen Rebekka Schiffer und Svenja Schwandt. „Während wir den Unternehmen hier mit unserem Know-how zur Seite stehen und Unterstützung bei der Sicherung und Verwertung von Schutzrechten bieten können, greifen Förderprogramme wie WIPANO oder der KMU-Fond speziell kleineren Unternehmen zudem finanziell unter die Arme, sodass sie sich mit ihrem geistigen Eigentum am Markt positionieren können."
Header: Prostock-Studio - AdobeStock.com