Ausgangspunkt ist die etablierte Praxis einer Lizenzvergabe ausschließlich an weltweit erteilten standardessentiellen Patenten gleichzeitig an alle Unternehmen eines ggfs. weltweiten Konzernverbundes. Vor diesem Hintergrund würde gemäß einer Entscheidung des Landgerichtes Düsseldorf aus 2008 eine Lizenz nur an den deutschen Patenten des lizensierten Patentportfolios eine nicht zu begründende Ungleichbehandlung gegenüber anderen Lizenznehmern darstellen. Dies gilt gleichfalls für die Erteilung einer Lizenz nur an ein deutsches Konzernunternehmen.
Picture credits: Vitalii Vodolazskyi – AdobeStock