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  • Gottfried Schüll

Inländische Patentverletzung aus dem Ausland

BGH-Urteil „Ultraschallwandler“ – X ZR 47/19

Welche Verantwortung tragen ausländische Unternehmen bei inländischen Patentverletzungen? Zu dieser Frage hat der BGH am 8. Juni 2021 ein neues Urteil (X ZR 47/19) gefällt und damit die entsprechenden Anforderungen konkretisiert.

In der Sache ging es um einen Ultraschallwandler, der in Einparkhilfesystemen für Kraftfahrzeuge zum Einsatz kommt. Die Klägerin war Inhaberin des in Deutschland gültigen Patents. Sie hatte einen im Ausland ansässigen Hersteller verklagt, der die Ultraschallwandler an einen ebenfalls im Ausland ansässigen Abnehmer geliefert hatte. Dieser hatte die Bauteile unter Missachtung des Patents nach Deutschland eingeführt. Vor dem Verfahren hatte die Klägerin die Beklagte mit dem Sachverhalt konfrontiert und um Stellungnahme gebeten.

Der BGH bestätigte nun die Verurteilung der Beklagten aufgrund der Lieferungen an den Abnehmer. Laut Urteil ist ein im Ausland ansässiges Unternehmen, dessen Produkte an einen ebenfalls im Ausland ansässigen Abnehmer geliefert und schließlich patentverletzend in Deutschland in Verkehr gebracht werden, zur Unterlassung, Auskunftserteilung und zum Schadensersatz verpflichtet, wenn sich konkrete Anhaltspunkte ergeben, die patentverletzende Handlungen in Deutschland als naheliegend erscheinen lassen. Solche Anhaltspunkte können sich beispielsweise – wie hier geschehen – aufgrund einer Berechtigungsanfrage der Patentinhaberin ergeben, aus der zu schließen ist, dass die patentverletzenden Produkte auf den deutschen Markt gelangt sind.

„Die Entscheidung des BGH bestätigt die Rechtsprechung der deutschen Instanzgerichte, die den Verflechtungen der Lieferketten des globalen Wirtschaftssystems angemessen Rechnung trägt“, sagt Gottfried Schüll, Patentanwalt und Partner von Cohausz & Florack. „So werden im Ausland ansässige Zulieferer den Wirkungen des Patentschutzes in Deutschland unterworfen, wenn für diese Zulieferer eine Patentverletzung durch die zugelieferten Produkte in Deutschland ersichtlich ist.“

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