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  • Dr. Peter Reckenthäler

50 Jahre EPÜ: Fortführung des europäischen Schutzrechtssystems durch Einheitliches Patentgericht

 

Düsseldorf, 14.02.2024 – Das Europäische Patentübereinkommen (EPÜ) feiert 2023 sein 50. Jubiläum. Seit seiner Unterzeichnung am 5. Oktober 1973 steht das EPÜ für technologischen Fortschritt, Innovationskraft und Rechtssicherheit in Europa (vgl. weitere C&F-Pressemitteilungen zu diesem Thema). Erfinderpersönlichkeiten, Forschende und Unternehmen profitieren heute von den guten Bedingungen, die mit dem EPÜ geschaffen wurden und durch die sie ihre Schutzrechte in Europa wirksam durchsetzen können.

Mit dem Einheitlichen Patentgericht (Unified Patent Court, UPC) ist die Harmonisierung des Patentrechts noch einen weiteren wichtigen Schritt vorangekommen. Am 1. Juni 2023 ging das UPC an den Start. Als europäisches Gericht befasst es sich seitdem eigenständig mit Patenten und sorgt dafür, dass Verfahren schneller und kostengünstiger geführt werden. Patentinhabern bietet es in bis zu 24 EU-Staaten einheitlichen Schutz für ihre Ideen.

„Die Nachhaltigkeit, die Qualität und die Sicherheit, die wir heute in der europäischen Rechtsprechung im Bereich Schutzrechte vorfinden, ist vor allem auf das EPÜ zurückzuführen. Ebenso die Schaffung des Einheitlichen Patentgerichts, das als zentrale Instanz das europäische Patentsystem auf eine neue Stufe hebt“, sagt Dr. Peter Reckenthäler, Patentanwalt und Partner von Cohausz & Florack.

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