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  • Gottfried Schüll

Unterlassungsverfügung nach wiederholtem Verstoß

UPC-Lokalkammer Düsseldorf: Urteil „E-Bike“ – UPC_CFI_177/2023

Mit den Folgen einer wiederholt missachteten Unterlassungsverfügung hat sich die UPC-Lokalkammer Düsseldorf befasst und hierzu am 18. Oktober 2023 ein Urteil gesprochen (UPC_CFI_177/2023). In der Sache ging es um die Unterlassungsverfügung gegen den Anbieter eines E-Bikes, die zuvor anlässlich einer Messeausstellung ergangen war. Entgegen der Anordnung wurde das E-Bike an einem verkaufsoffenen Sonntag erneut angeboten.

Die UPC-Lokalkammer ordnete wegen des Verstoßes gegen die vorher gegen dieselbe Partei erlassene Unterlassungsverfügung ein Zwangsgeld in Höhe von 26.500 Euro an. Die Richter beriefen sich dabei unter anderem auf den Leitsatz, dass „das Verhalten des Schuldners in der Vergangenheit (…) ein maßgebliches, wenn auch nicht zwingend das alleinige Indiz für die Höhe des zu verhängenden Zwangsgeldes“ darstellt. „Je häufiger und intensiver der Schuldner gegen das ihm auferlegte Unterlassungsgebot verstoßen hat, desto klarer hat er seinen Unwillen zum Ausdruck gebracht, sich der Unterlassungsanordnung zu beugen.“ Dem habe die Bemessung des Zwangsgeldes Rechnung zu tragen.

„Durch die beschlossene Zahlung eines Zwangsgelds in Höhe von 26.500 Euro soll sich im Sinne der Rechtsprechung der Druck auf die Schuldnerin zu einem anordnungsgemäßen Verhalten erhöhen“, sagt Gottfried Schüll, Patentanwalt und Partner von Cohausz & Florack.

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