Kann ein Unternehmen einer nachgelagerten Wirtschaftsstufe den Einwand des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung entgegenhalten, wenn der Standard, für den das Klagepatent essentiell ist, bereits in einem von dem Verletzungsbeklagten bezogenen Vorprodukt implementiert wird, dessen lizenzwilligen Lieferanten die Erteilung einer eigenen Lizenz zu FRAND-Bedingungen verweigert wird?
Besteht die Möglichkeit, vorgerichtliche Verhaltenspflichten, die sich aus der EuGH Entscheidung Huawei gegen ZTE ergeben, im Laufe eines Gerichtsverfahrens nachzuholen?
Kann von einer Lizenzierungsbitte nur dann ausgegangen werden, wenn sich klar und eindeutig der Wille und die Bereitschaft des SEP-Benutzers ergibt, einen Lizenzvertrag zu FRAND-Bedingungen abzuschließen, wie immer die FRAND-Bedingungen aussehen mögen?
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