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  • Gottfried Schüll

LG Düsseldorf legt EuGH Fragen zu FRAND Anforderungen in der Lieferkette vor – Nokia ./. Daimler

Die Fragen betreffen Auswirkungen der FRAND Anforderungen hinsichtlich einer Lizenzierung auf unterschiedlichen Wirtschaftsstufen in einer Lieferkette, die Möglichkeit vorgerichtliche Verhaltenspflichten nachzuholen sowie die Anforderungen an eine Lizenzierungsbitte.

Kann ein Unternehmen einer nachgelagerten Wirtschaftsstufe den Einwand des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung entgegenhalten, wenn der Standard, für den das Klagepatent essentiell ist, bereits in einem von dem Verletzungsbeklagten bezogenen Vorprodukt implementiert wird, dessen lizenzwilligen Lieferanten die Erteilung einer eigenen Lizenz zu FRAND-Bedingungen verweigert wird?

Besteht die Möglichkeit, vorgerichtliche Verhaltenspflichten, die sich aus der EuGH Entscheidung Huawei gegen ZTE ergeben, im Laufe eines Gerichtsverfahrens nachzuholen?

Kann von einer Lizenzierungsbitte nur dann ausgegangen werden, wenn sich klar und eindeutig der Wille und die Bereitschaft des SEP-Benutzers ergibt, einen Lizenzvertrag zu FRAND-Bedingungen abzuschließen, wie immer die FRAND-Bedingungen aussehen mögen?

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