Die wegweisende FRAND Rechtsprechung des Landgerichtes Düsseldorf ist in dem vorliegenden Patentverletzungsverfahren (Akt. Z. 4b O 4/17) betreffend Videokompression zwischen IP Bridge und Huawei im Jahr 2018 weiterentwickelt worden. Es wurde festgestellt, dass im Lichte der etablierten weltweiten Lizenzierungspraxis für das AVC/H.264 Patentportfolio kein Anspruch der Beklagten auf eine Lizenzierung nur des Klagepatents und seiner Familienmitglieder besteht. Außerdem sind einheitliche Lizenzsätze auch für den chinesischen Markt kartellrechtlich nicht diskriminierend. Die 2000+ dem Gericht vorgelegten Lizenzverträgen sind FRAND konform. FRAND sind auch die im AVC/H.264 Lizenzvertrag vorgesehenen Caps abhängig von Produktstückzahlen. Die Einhaltung der Roadmap gemäß der Huawei ./. ZTE Rechtsprechung des EuG und damit ist auch der Unterlassungsanspruch sind bestätigt worden.