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  • Gottfried Schüll

EPA beschleunigt Einspruchsverfahren bei parallelen Gerichtsverfahren

C&F: „Wichtiger Beitrag zur Verbesserung der Rechtssicherheit von Entscheidungen im Patentverletzungsverfahren“

Düsseldorf, 06.03.2024 – Einspruchsverfahren vor dem Europäischen Patentamt (EPA) werden künftig beschleunigt, sofern das EPA über parallele Verletzungs- oder Nichtigkeitsverfahren vor dem Einheitlichen Patentgericht (Unified Patent Court, UPC), einem nationalen Gericht oder einer zuständigen Behörde des Vertragsstaats informiert wird. Wie stark ein Verfahren im Einzelnen beschleunigt wird, hängt davon ab, wann das EPA von der parallelen Klage erfährt.

Wird das EPA beispielsweise während der neunmonatigen Einspruchsfrist nach Erteilung eines europäischen Patents in Kenntnis gesetzt, wird der Patentinhaber nach Ablauf dieser Frist aufgefordert, innerhalb von drei Monaten – statt bisher vier Monaten – Stellung zu nehmen. Die Ladung zur mündlichen Verhandlung ergeht innerhalb von zwei Monaten nach Eingang der Erwiderung des Patentinhabers und lädt die Parteien mit der kürzest-möglichen Frist. Weitere Szenarien, wie sich die Beschleunigung auswirkt, sind auf der Website des EPA beschrieben.

Cohausz & Florack (C&F) begrüßt die vom EPA beschlossenen Maßnahmen: „Hierdurch wird die Rechtssicherheit von Entscheidungen im Patentverletzungsverfahren weiter verbessert. Dies kommt Klägern und Beklagten gleichermaßen zugute und stärkt den Gerichtsstandort EU“, sagt Gottfried Schüll, Patentanwalt und Partner von C&F. Die Beschleunigungsmaßnahmen gelten ab sofort und auch für anhängige Verfahren.

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