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  • Gottfried Schüll

Intel unterliegt im Patentstreit gegen R2 Semiconductor vor dem Düsseldorfer Landgericht

C&F: „Patent-Troll Vorwurf in Deutschland ist haltlos“

Düsseldorf, 22.02.2024 – Der US-Chiphersteller Intel hat einen Patentstreit mit dem Unternehmen R2 Semiconductor vor dem Landgericht Düsseldorf verloren. In der Sache ging es um eine Technologie zur Spannungsversorgung innerhalb bestimmter Prozessoren. Am 7. Februar 2024 untersagte das Gericht Intel, diese Prozessoren zu vertreiben. Zur Feststellung einer Schadenersatzverpflichtung gegenüber R2 Semiconductor soll Intel zudem offenlegen, wie viele der Prozessoren in Deutschland bisher verkauft wurden.

Intel kündigte an, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen. Der Hersteller erhob unter anderem den Vorwurf, dass es sich bei R2 Semiconductor um ein „Patent-Troll“-Unternehmen handle, also um eine Firma, die anderen Unternehmen zu Unrecht vorwirft, Patente verletzt zu haben, und hierfür hohe Lizenzgebühren einfordert. Aus Sicht von Cohausz & Florack (C&F) ist dies zumindest in Deutschland ein haltloser Vorwurf: „Die Bezeichnung Patent-Troll hat nur in Gerichtssystemen eine Bedeutung, in denen die Kosten für ein Verfahren sehr ungleich auf den Kläger und den Beklagten verteilt sind“, sagt Gottfried Schüll, Patentanwalt und Partner von C&F. Anders als etwa in den USA bestehe diese Möglichkeit in Deutschland für Kläger nicht, da das Patentrechtssystem hierzulande vorsieht, dass die Kostenrisiken für Verfahren den Kläger und den Beklagten in gleicher Höhe treffen.

Bevor der vom Landgericht Düsseldorf angeordnete Verkaufsstopp in Kraft tritt, ist gemäß der deutschen Rechtslage noch die Bereitstellung einer Bankbürgschaft durch den Kläger erforderlich, um mögliche spätere Schadenersatzansprüche abzusichern. Solche Schadenersatzansprüche gegen den Kläger wegen ungerechtfertigter Vollstreckung können nach der Aufhebung eines erstinstanzlichen Urteils in der Berufung entstehen.

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