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  • Gottfried Schüll

UPC – Erste Erfahrungen und Ausblick

Der Start des UPC ist geglückt: Seit dem 1. Juni 2023 haben die Lokalkammern bereits einige nennenswerte Entscheidungen getroffen, die einen Vorgeschmack auf die weitere Arbeitsweise des neuen EU-Patentgerichts geben.

Erfreulich ist, dass die Lokalkammern die eingegangenen Anträge grundsätzlich zeitnah bearbeiten. Dabei zeigt sich insbesondere die deutsche Lokalkammer an ihrem Sitz in Düsseldorf besonders rege: Sie hat auf einen am 22. September 2023 gestellten Antrag auf einstweilige Maßnahmen am selben Tag einen Unterlassungstitel angeordnet. In diesem Verfahren lag eine Schutzschrift der Antragsgegnerin vor. Die örtliche Kammer des UPC in Helsinki hat einen am 14. Juli 2023 eingereichten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung am 17. Juli 2023 abgewiesen. Und schließlich hat die Münchener Lokalkammer auf am 1. Juni 2023 gestellte Anträge auf einstweilige Maßnahmen am 19. September 2023 ebenfalls Unterlassungstitel angeordnet.

Da durch die Neugründung des UPC bislang noch keine Rechtsprechung existiert, ist in allen Verfahren der Gang zum UPC-Berufungsgericht in Luxemburg zu erwarten. Diese Verfahren werden weitere Einblicke in die künftige Rechtsentwicklung gewähren. Interessant wird dabei sein, wie sich die Bestätigungsquoten der Lokalkammern durch die Berufungsinstanz entwickeln. In der Vergangenheit zeichneten sich in Patentsachen die deutschen Gerichte und insbesondere der Gerichtsstandort Düsseldorf durch eine hohe Bestätigungsquote in der Berufung aus.

Wir beobachten die Rechtsentwicklung sehr aufmerksam und sind zuversichtlich, dass sich das UPC zu einer weiteren und möglicherweise – im Sinne des Gesetzgebers – letztlich auch der wichtigsten Instanz für die Durchsetzung von Patentrechten in Europa entwickeln wird. Wir werden weiter für Sie berichten.

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