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  • Gottfried Schüll, Mathias Karlhuber und Dr. Natalie Kirchhofer

Strukturreform am EPA zeigt erste positive Ergebnisse

Jahresbericht 2018 der EPA-Beschwerdekammern

Düsseldorf, 9. Mai 2019 – Die Beschwerdekammern des Europäischen Patentamts (EPA) ziehen in ihrem Jahresbericht 2018 eine positive Zwischenbilanz ihrer Strukturreform. So haben die technischen Beschwerdekammern seit Inkrafttreten der Reform am 1. Januar 2017 ihre Produktivität, also die erledigten Beschwerdeverfahren gemessen an der Kapazität der technischen Mitglieder, um 18 Prozent gesteigert. Die Anzahl der erledigten Beschwerdeverfahren, erhöhte sich um 22,6 Prozent. 2018 wurden außerdem laut Bericht alle offenen Stellen für technisch qualifizierte Mitglieder besetzt, weitere 23 Stellen wurden für 2019 genehmigt. Zu der Reform gehörte außerdem eine Übertragung der Zuständigkeit vom EPA-Präsidenten auf die  neu geschaffene Position eines Präsidenten der Beschwerdekammern und die Einsetzung eines Beschwerdekammerkomitees als Unterorgan des Verwaltungsrats.

Das EPA war in der Vergangenheit unter anderem wegen großer personalpolitischer und struktureller Defizite in die Schlagzeilen geraten. Mit der Reform sollte vor allem die organisatorische und verwaltungstechnische Autonomie der EPA-Beschwerdekammern gewahrt und ihre Effizienz gesteigert werden.

Cohausz & Florack (C&F) begrüßt die ersten Ergebnisse der Strukturreform. Partner der Kanzlei äußern sich wie folgt:

„Ein gesundes Maß an Selbstkritik seitens des EPA war nötig – und ist nun auch wieder spürbar. Mit seiner Reform konnte das EPA das Anwachsen des Rückstandes an Fällen eindämmen, und auch personalpolitisch entwickeln sich die Beschwerdekammern in die richtige Richtung.“
Gottfried Schüll, Patentanwalt und Partner von C&F

Wir begrüßen die Bemühungen des neuen Präsidenten der Beschwerdekammern, Carl Josefsson, die durchschnittliche Dauer der Beschwerdeverfahren zu beschleunigen. Nur so kann dem Rückstau an Fällen entgegengewirkt werden, der durch vakante Stellen verursacht wurde. Wir bedauern allerdings, dass die Anzahl an  technisch qualifizierten Mitgliedern zwar zunimmt, die Anzahl der Kammern jedoch nicht. Das heißt, dass in Zukunft ein Vorsitzender für viele technisch qualifizierte Mitglieder verantwortlich sein wird und viele weitere mündliche Anhörungen abhalten muss. Vordergründig soll dies wohl der weiteren Diversifizierung der Rechtsprechung entgegenwirken. Insbesondere bei komplexen Pharma- und Biotech-Fällen kann dies jedoch dazu führen, dass der Vorsitzende sich weniger intensiv mit den Fällen beschäftigen kann als bisher.
Dr. Natalie Kirchhofer, Patentanwältin und Partnerin von C&F

„Ich sehe die vorgeschlagenen neuen Verfahrensregeln der EPA-Beschwerdekammern kritisch. Sie bringen vielleicht kurzfristig Erleichterung für die Kammern selbst, da sie die den Handlungsspielraum der Parteien im Beschwerdeverfahren noch stärker einschränken als bisher. In kurzer Zeit  dürfte dies aber dazu führen, dass das erstinstanzliche Verfahren prophylaktisch mit allen erdenklichen Angriffs- oder Verteidigungslinien überfrachtet wird, um möglichst großen Spielraum zu wahren. Dem System und seinen Nutzern ist damit vermutlich nicht gedient.“
Mathias Karlhuber, Patentanwalt und Partner von C&F; Patentberichterstatter der IP-Kommission der Internationalen Handelskammer (ICC)