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  • Hendrik Bücker

EPA-Gebühren sollen gesenkt werden

Mitgliedstaaten des EPA entscheiden über Maßnahmen zur Kostensenkung und Effizienzsteigerung

Düsseldorf, 7. Dezember. 2017 – Die Gebühren für Patentanmeldeverfahren beim Europäischen Patentamt (EPA) sollen gesenkt werden. Damit will das EPA nach Aussage des amtierenden EPA-Präsidenten Benoît Battistelli mehr Anreize für Anmelder schaffen und Innovationen fördern.

Ungeachtet der Inflation liegen einige EPA-Gebühren seit 2012 auf gleichem Niveau. Auch die ursprünglich geplante Gebührenanpassung für 2018 bis 2020 werde künftig nicht durchgesetzt, so der EPA-Präsident. Die Recherchegebühr und die Prüfungsgebühr für internationale Patentanmeldungen (PCT-Anmeldungen) sollen um jeweils 100 Euro und damit um 5 % gesenkt werden.

Zudem soll die Prüfungsgebühr für europäische Anmeldungen, die bereits in PCT-Verfahren geprüft wurden, um 75 % (statt wie bisher um 50 %) ermäßigt werden. Anmelder, die das EPA als Internationale Recherchen- und Prüfungsbehörde nutzen, werden daher um 14 % im Vergleich zur jetzigen Situation entlastet. Für bestimmte Anmelder, zum Beispiel kleine Unternehmen sowie Universitäten, sollen weiterhin die zusätzlichen Ermäßigungen gelten.

Cohausz & Florack (C&F) begrüßt die geplanten Maßnahmen des EPA: „Sie ermuntern sicherlich noch mehr innovative Unternehmen dazu, in Schutzrechte zu investieren“, sagt Hendrik Bücker, Patentanwalt und Partner bei C&F.

Neben den Kosten will das EPA auch seinen Verwaltungsaufwand reduzieren. So soll in den nächsten Monaten ein neuer XML-basierter Einreichungsprozess eingerichtet sein. Anmelder haben dann die Möglichkeit, ihre Dokumente auch im docx-Format einzureichen. Dabei soll die bisherige Übermittlungsgebühr von 130 Euro entfallen.

Über die geplanten Änderungen will der EPA-Verwaltungsrat, der sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten zusammensetzt, noch im Dezember 2017 entscheiden.