Pressemitteilung.jpg
  • Dr. Reinhard Fischer

Neues Geschäftsgeheimnisgesetz tritt in Kraft

Unternehmen sind zu Geheimhaltungsmaßnahmen verpflichtet

Düsseldorf, 25. April 2019 - Am 25. April 2019 wurde das neue Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am 26. April 2019 in Kraft. Mit ihm wird die Richtlinie (EU) 2016/943 in deutsches Recht umgesetzt. Das GeschGehG schützt Geschäftsgeheimnisse vor rechtswidrigem Erwerb, rechtswidriger Nutzung und rechtswidriger Offenlegung. Zu den Geschäftsgeheimnissen zählt insbesondere auch nicht patentgeschütztes technisches Know-how. Das neue Gesetz ist damit vor allem auch für Unternehmen von Bedeutung, deren Erfolg auf Innovationen beruht.

Mit der dem GeschGehG zugrunde liegenden Richtlinie sollen das Schutzniveau von Geschäftsgeheimnissen in der Europäischen Union vereinheitlicht und der Schutz gestärkt werden. Bisher wurde dieser Schutz in Deutschland durch Strafnormen verwirklicht. Durch eine ausgefeilte Rechtsprechung konnte die Verletzung von Geschäftsgeheimnissen aber auch zivilrechtlich durchgesetzt werden. Nun wird mit dem neuen Gesetz erstmals ein spezieller zivilrechtlicher Schutz geschaffen.

Als Geschäftsgeheimnisse gelten nach wie vor geheime (also nicht allgemein bekannte) Informationen von wirtschaftlichem Wert. Die wohl wichtigste Änderung des GeschGehG besteht allerdings darin, dass Geschäftsgeheimnisse nur noch dann geschützt sind, wenn Unternehmen „angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen“ zu ihrem Schutz getroffen haben. Im Unterschied zur früheren Rechtslage sind solche Maßnahmen damit nicht mehr nur notwendig, um den Verlust von Geschäftsgeheimnissen zu verhindern, sondern auch, um überhaupt rechtlichen Schutz für diese zu bekommen. „Diese Neuregelung könnte für Unternehmen weitgehende Verpflichtungen zur internen Organisation im Umgang mit Geschäftsgeheimnissen mit sich bringen. Welche das sind, sieht das Gesetz konkret nicht vor. Hier gilt es, die getroffenen Maßnahmen anhand der neuen Rechtsprechung regelmäßig zu überprüfen“, sagt Dr. Reinhard Fischer, Rechtsanwalt von Cohausz & Florack. Unternehmen sollten sich dennoch bewusst machen, dass sie unter Umständen strengere Anforderungen erfüllen müssen, um den Schutz ihrer Geschäftsgeheimnisse sicherzustellen. Sie sollten ihren Umgang mit Geschäftsgeheimnissen daher schon jetzt genauer untersuchen und ggf. anpassen, Schutzmaßnahmen gut dokumentieren und überprüfen, ob diese im Unternehmen auch eingehalten werden.