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  • Gottfried Schüll

Huawei nimmt Lizenz von MPEG LA

Lizenznahme bestätigt führende Rolle Düsseldorfs in Patentverletzungsverfahren

Düsseldorf, 20. Februar 2019 – Huawei hat mit weltweiter Wirkung eine Lizenz an dem AVC/H.264-Programm von dem US-Unternehmen MPEG LA genommen (vgl. www.mpegla.com/wp-content/uploads/2019/02/FINAL-Huawei-AVC-PPL-PrsRls-2019-02-19.pdf).

Gegenstand von der Lizenznahme vorausgegangenen Patentverletzungsklagen vor dem Landgericht Düsseldorf war der derzeit marktbeherrschende digitale Videokodierungsstandard AVC/H.264 (MPEG-4 Part 10), der in Mobiltelefonen und anderen Produkten von den gängigen Videoportalen zum Abspielen verwendet wird. Huawei hatte unter anderem in Deutschland Mobiltelefone mit AVC-Technologie angeboten, ohne Lizenzen erworben zu haben.

„Huawei hatte bislang keine AVC-Lizenzen von MPEG LA genommen. Dass als Konsequenz der ausschließlich in Deutschland geführten Verfahren nun eine konzern- und weltweite Lizenzierung vereinbart wurde, zeigt, welch hohe Bedeutung der Patentgerichtsstandort Düsseldorf auch auf internationaler Ebene hat“, sagt Patentanwalt Gottfried Schüll von Cohausz & Florack. Er hat die klagenden Unternehmen gemeinsam mit Rechtsanwalt Axel Verhauwen von der Kanzlei Krieger Mes Graf v. der Groeben vor dem Düsseldorfer Landgericht vertreten.