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  • Gottfried Schüll

Lizenzierungspraxis für standardessentielle Patente bestätigt

LG Düsseldorf baut eigene Rechtsprechung zu FRAND-Bedingungen aus

Düsseldorf, 21. November 2018 – – Das LG Düsseldorf hat am 9. November 2018 in mehreren Urteilen seine eigene Rechtsprechung zu FRAND-Bedingungen bei standardessentiellen Patenten (SEP) im Lichte der Rechtsprechung des EuGH in dem Fall Huawei gegen ZTE bestätigt und ausgebaut. Demnach kann eine weltweite Lizenz auch dann die geforderten FRAND-Bedingungen erfüllen, wenn sie beinhaltet, dass alle Konzerngesellschaften des Lizenznehmers an dem Lizenzprogramm teilnehmen müssen. Der Patentinhaber als Mitglied einer Gruppe von Lizenzgebern ist zudem nicht verpflichtet, auch ein nur auf ihn beschränktes Lizenzangebot zu machen oder zu akzeptieren.

Anlass für die Urteile des LG Düsseldorf war das Verfahren mehrerer Patentinhaber gegen die Technologieunternehmen Huawei und ZTE. Gegenstand der Klagen war der digitale Videodekodierungsstandard AVC/H.264 (MPEG-4 Part 10), der in Mobilgeräten und anderen Produkten eingesetzt wird und der von den Beklagten bislang ohne Lizenz verwendet worden war. Die Düsseldorfer Kanzleien Cohausz & Florack (C&F) und Krieger Mes & Graf v. der Groeben hatten die Kläger vor dem LG Düsseldorf vertreten. „Wir haben die Urteile des Landgerichts Düsseldorf, insbesondere zu den FRAND-Bedingungen, mit Spannung erwartet“, sagt Gottfried Schüll, Patentanwalt und Partner von C&F. „Urteile in weiteren Fällen, die von Patentinhabern gegen Huawei und ZTE eingereicht wurden, werden voraussichtlich im Dezember verkündet."

Noch Ende Oktober hatte der Court of Appeal in London in einem laufenden Verfahren zwischen den Unternehmen Unwired Planet und Huawei eine Vorgängerentscheidung des LG Düsseldorf bestätigt.

Bei SEPs handelt es sich um Schutzrechte, die essentielle Technologien betreffen, ohne die andere Unternehmen keinen Zugang zum Markt hätten. Inhaber von SEPs mit marktbeherrschender Stellung sind dazu verpflichtet, diese zu fairen, vernünftigen und diskriminierungsfreien Gebühren (sog. FRAND-Bedingungen) zu lizenzieren.
 

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