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  • Gottfried Schüll

Hindernisse und Verfehlungen auf dem Weg zum EPG

Prof. Dr. Siegfried Broß im Gespräch mit C&F

Düsseldorf, 18.12.2017 – Die Struktur des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) ist mit dem Grundgesetz in vielen Punkten unvereinbar, sagt Prof. Dr. Siegfried Broß. Im Interview mit Cohausz & Florack spricht der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht über Hindernisse und Verfehlungen auf dem Weg zu einem Einheitlichen Patentgericht (EPG). Dabei geht er unter anderem auf die strukturellen Besonderheiten ein, die mit der neuen Staatenverbindung der Mitgliedstaaten und mit der Einrichtung des EPG einhergehen. Broß warnt davor, dass diese Strukturen zulasten von Demokratie, Rechtsstaatsprinzip und Menschenrechten gehen. Dabei nimmt er auch Bezug auf die Konflikte, die in der Vergangenheit innerhalb des Europäischen Patentamts (EPA) zwischen der Amtsführung, der EPA-Belegschaft und der Gewerkschaft SUEPO aufgetreten sind. „Diese Verfehlungen sind erschütternd – und werfen ein schlechtes Licht auf das Regelwerk des EPÜ und die Organisationsstruktur der Europäischen Patentorganisation“, so Broß. Auch die fehlende institutionelle Verselbständigung der Spruchkörper in der Verwaltungsspitze des EPA bemängelt der Experte, da hierdurch Exekutive und Judikative nicht voneinander getrennt seien: „Der Rechtsstaat wird so zur Farce.“

In einem Vortrag anlässlich der Eröffnung des neuen Münchner Standorts von C&F, die am 28. November 2017 in der bayerischen Landeshauptstadt stattfand, hat der ehemalige Bundesverfassungsrichter das Thema ebenfalls aufgegriffen. Beide Beiträge – Interview und Vortrag – sind auf der Website von C&F veröffentlicht:

Zum Interview mit Prof. Dr. Broß

Zum Artikel EPÜ, EPG und das Grundgesetz