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  • Gottfried Schüll

Guter Start fürs UPC auch in der Berufungsinstanz

C&F erwartet auf Dauer hohe Bestätigungsquoten durch die deutschen Gerichte

Düsseldorf, 10.11.2023 – Das Einheitliche Patentgericht (Unified Patent Court, UPC), das am 1. Juni 2023 gestartet ist, bewährt sich auch in der Berufungsinstanz. Die erste Entscheidung des UPC-Berufungsgerichts wurde bereits knapp einen Monat nach Eingang erlassen, was die Effizienz des neuen Systems unterstreicht. Durch diese Entscheidung wird eine einstweilige Verfügung aufgehoben, die durch die UPC-Lokalkammer München erlassen wurde. Aus Sicht von Cohausz & Florack (C&F) war zu erwarten, dass es nach dem Start des neuen Gerichts zu derartigen Justierungen durch das Berufungsgericht kommt.

Wie sich insbesondere die Bestätigungsquoten durch die Berufungsinstanz auf Dauer entwickeln, dürfte C&F zufolge künftig für die Beurteilung des neuen Systems von großem Interesse sein (vgl. auch C&F-Blog vom 29. September 2023): „Wir rechnen damit, dass die deutschen UPC-Lokalkammern insbesondere am Standort Düsseldorf in Fortsetzung der Tradition bei den nationalen Patentverletzungsverfahren hohe Bestätigungsquoten in der Berufung erzielen und so ihrem guten Ruf in der Durchsetzung von Patentrechten auch künftig gerecht werden“, sagt Gottfried Schüll, Patentanwalt und Partner von C&F.

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