Entscheidungsstichwort:
RRMS-Therapie II
Normenketten:
ZPO §§ 935, 940;
PatG §§ 139 I, 140 a I, IV;
EPÜ Art. 54, 56, 64, 83, 123 II, 138 I lit. b
Leitsätze:
- Auch wenn der Rechtsbestand eines Patents nicht durch überstandenes kontradiktorisches Rechtsbestandsverfahren oder wegen einer Sonderkonstellation hinreichend gesichert ist, kann einstweiliger Rechtsschutz bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände und nach eigener Würdigung der Patentfähigkeit durch das Verletzungsgericht geboten sein.
- Die bloße Erteilung des Patents führt nicht zwingend dazu, dass daraus im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes und unabhängig von den Umständen des Einzelfalls erfolgreich vorgegangen werden kann. (Leitsätze der Verfasser).
LG Düsseldorf, Urteil vom 26.1.2023 – 4a O 83/22 –
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