Düsseldorf, 11. Dezember 2020 – Wichtigen Fragen zum weiteren Schutz von EU-Schutzrechten in Großbritannien infolge des Brexit widmet sich die Kanzlei Cohausz & Florack (C&F) in einer neuen Publikation der Reihe „CFUpdate“. Der Leitfaden liefert Schutzrechtsinhabern wertvolle Informationen zu Schutzrechten wie Unionsmarken und Gemeinschaftsgeschmacksmuster, die mit Vollzug des Brexit ab dem 1. Januar 2021 für den UK-Raum ihre Gültigkeit verlieren.
Wie behalten Unternehmen UK-Schutz für ihre EU-Schutzrechte? Welche Besonderheiten gelten bei Verlängerungen von Schutzrechten? Was müssen Unternehmen beachten, wenn es beim EU-Schutzrecht einen Inhaberwechsel gab, der neue Inhaber aber noch nicht im Register eingetragen ist? Was gilt, wenn ein EU-Schutzrecht noch nicht registriert ist? Und wann können Opt-Out-Anträge sinnvoll sein? Auf diese und weitere Fragen gibt die Publikation kompakte und hilfreiche Antworten. „Der Brexit wirft auf handelspolitischer Ebene noch immer viele Fragen auf. Für gewerbliche Schutzrechte aber steht immerhin größtenteils fest, welche Maßnahmen zu treffen sind – auch noch in diesem Jahr. Mit dem Leitfaden möchten wir unseren Beitrag leisten und dem hohen Informationsbedarf innovativer Unternehmen gerecht werden“, sagt C&F-Rechtsanwalt Dr. Reinhard Fischer.
Alle Publikationen der Reihe „CFUpdate“ sind kostenlos über folgende Links abrufbar:
- Der Brexit und die Folgen: Was geschieht mit Ihren Schutzrechten?
- Gewerbliche Schutzrechte auf Messen
- Schutzrechtsrecherchen: Systematisch suchen – und erfolgreich erfinden und entwerfen
- Patentüberwachung: Gut informiert und bestens gewappnet
- Wertvoll, geheim, geschützt: Über den Umgang mit Informationen nach dem neuen Geschäftsgeheimnisgesetz
Auch zu finden unter www.cohausz-florack.de/unsere-ideen