Normenkette:
EPÜ Art. 52 Abs. 1, Art. 54 Abs. 1, Art. 56, Art. 138 Abs. 1 lit. a
Leitsatz:
In der Berufungsinstanz des Nichtigkeitsverfahrens sind nach § 117 S. 1 PatG und § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO die im ersten Rechtszug festgestellten Tatsachen zugrunde zu legen, soweit nicht konkrete Anhaltspunkte Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen begründen und deshalb eine erneute Feststellung gebieten. (Rn. 81)
BGH, Urteil vom 10.1.2023 - X ZR 6/21 -
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