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  • Gottfried Schüll

Rumänien wird 18. UPC-Mitglied

C&F: „Erhöhte Reichweite des Einheitspatents und starker Anreiz für innovative Unternehmen in der EU“

Düsseldorf, 24.05.2024 – Rumänien hat das Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ oder engl.: Unified Patent Court Agreement, UPCA) ratifiziert und wird künftig der 18. Vertragsstaat des neuen Systems sein, in dem europäische Patente mit einheitlicher Wirkung gelten.

Das rumänische Gesetz 81/2024 zur Ratifizierung des EPGÜ trat am 14. April 2024 in Kraft. Laut EPGÜ wird die Ratifizierung am ersten Tag des vierten Monats wirksam, nachdem Rumänien seine Ratifikationsurkunde hinterlegt hat. Falls dies zeitnah geschieht, könnte das Land also bereits im Herbst 2024 offiziell Vertragsmitglied des Einheitlichen Patentgerichts (UPC) werden. Aus Sicht von Cohausz & Florack (C&F) ist dies eine gute Nachricht: „Wir freuen uns, dass das UPC mit Rumänien künftig um ein wichtiges EU-Mitglied und einen starken Wirtschaftspartner erweitert wird“, sagt Gottfried Schüll, Patentanwalt und Partner von C&F. „Die Reichweite des Einheitspatents in den teilnehmenden EU-Staaten erhöht sich damit um 19 Millionen Menschen. Für viele europaweit tätige Unternehmen ist dies mit Sicherheit ein großer Anreiz.“

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