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  • Gottfried Schüll

Ratifizierungsprozess abgeschlossen: Das Einheitliche Patentgericht geht am 1. Juni 2023 an den Start

 

Düsseldorf, 17.02.2023 – Am 17.02.2023 hat die Bundesregierung die Ratifikationsurkunde für das Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht (UPC Agreement, UPCA) hinterlegt. Mit diesem letzten wichtigen Schritt sind nun alle Voraussetzungen erfüllt, damit das Einheitliche Patentgericht (Unified Patent Court, UPC) am 1. Juni 2023 an den Start gehen kann. Es bietet Patentinhabern in bis zu 24 EU-Staaten einheitlichen Schutz für ihre Ideen. Die sogenannte „Sunrise Period“ wird drei Monate vor dem Start des UPC – am 1. März 2023 – eingeleitet. In dieser Phase haben Unternehmen noch die Möglichkeit, einen vorzeitigen Opt-out-Antrag einzureichen und so ihre vom Europäischen Patentamt (EPA) erteilten Patente vorübergehend im bestehenden System zu belassen. Hierdurch behalten die nationalen Gerichte vorläufig ihre Zuständigkeit.

„Nach jahrelangen Vorbereitungen, Entscheidungsprozessen und Formalitäten kann das Einheitliche Patentgericht nun seine Arbeit aufnehmen. Wir unterstützen all unsere Mandanten dabei, ihre Schutzrechtsstrategie auf das neue System abzustimmen und es bestmöglich für sich zu nutzen“, sagt Gottfried Schüll, Patentanwalt und Partner von Cohausz & Florack (C&F). Die Kanzlei hat sich lange und umfassend auf den Start des UPC vorbereitet. Informationen zu allen Neuerungen und notwendigen Maßnahmen stehen auf der eigens eingerichteten UPC-Website von C&F zur Verfügung und werden laufend aktualisiert.