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  • Jan Ackermann

„Norwegen wird für Patentanmelder interessant“

Beitritt Norwegens zum Londoner Übereinkommen sorgt für vereinfachten Patentschutz

Düsseldorf, 22. Januar 2015 – Für Unternehmen, die in Norwegen Patente anmelden, gelten neue, vereinfachte Regeln: Seit dem 1. Januar 2015 ist das Land offizielles Mitglied des Londoner Übereinkommens und verzichtet damit auf eine vollständige Übersetzung von europäischen Patentschriften ins Norwegische, wenn eine englische Übersetzung vorliegt oder die jeweiligen Patente bereits in Englisch erteilt wurden. Ähnliche Vereinfachungen gelten für nationale norwegische Patentanmeldungen und für Nationalisierungen von internationalen Anmeldungen in Norwegen. Auch Prüfungsbescheide können in Zukunft auf Wunsch in Englisch verfasst sein. Die Patentansprüche jedoch müssen nach wie vor in norwegischer Sprache eingereicht werden.

Die Änderungen können Unternehmen nach Einschätzung von Cohausz & Florack (C&F) auch finanzielle Vorteile bringen: „Norwegische Übersetzungen von Patentschriften sind in der Regel überdurchschnittlich teuer. Auch aus diesem Grund haben viele deutsche Firmen bislang keinen Patentschutz in Norwegen angestrebt – und das, obwohl das Land wirtschaftlich bedeutsam ist“, sagt Jan Ackermann, Patentanwalt bei C&F. „Durch den Beitritt zum Londoner Übereinkommen könnte Norwegen aber nun auch für deutsche Unternehmen zu einem interessanten Markt für Patente werden.“ Da das Land kein EU-Mitglied ist, wird das geplante europäische Patent mit einheitlicher Wirkung („EU-Patent“) hier keine Gültigkeit haben. Daher sei das Londoner Übereinkommen umso wichtiger: „Die Teilnahme daran ist für Norwegen eine sinnvolle Reaktion auf das EU-Patent, um ebenfalls für Vereinfachungen beim Patentschutz zu sorgen und somit auch für ausländische Firmen attraktiv zu werden und zu bleiben“, so Ackermann.

Mit dem Übereinkommen zur Anwendung des Artikels 65 EPÜ (Europäisches Patentübereinkommen) – dem Londoner Übereinkommen – verzichten die Mitglieder vollständig oder weitgehend darauf, dass Übersetzungen europäischer Patente in ihrem Land eingereicht werden müssen. Norwegen hat die Beitrittsurkunde am 26. September 2014 hinterlegt und ist damit das 21. Mitgliedsland, das sich dem Übereinkommen anschließt.