EU_Patente_Georgien.jpg
  • Europäisches Patentamt

Europäische Patente jetzt in Georgien gültig

 

15.01.2024 in Pressemitteilungen

  • Mit dem Inkrafttreten des Validierungsabkommens zwischen der Europäischen Patentorganisation und Georgien kann nun in bis zu 45 Ländern Patentschutz auf der Grundlage einer einzigen europäischen Patentanmeldung erlangt werden
  • Dies ist das fünfte Validierungsabkommen neben jenen mit Marokko, der Republik Moldau, Tunesien und Kambodscha

München, 15. Januar 2024 – Heute tritt das Validierungsabkommen zwischen der Europäischen Patentorganisation und Georgien in Kraft. Damit können Anmelder ihre europäischen Patentanmeldungen und vom Europäischen Patentamt (EPA) erteilten Patente in Georgien validieren, obwohl das Land kein Mitgliedsstaat des Europäischen Patentübereinkommens ist. Die begleitende technische Zusammenarbeit zwischen dem EPA und dem georgischen Nationalen Zentrum für geistiges Eigentum, SAKPATENTI, wird die Entwicklung des nationalen georgischen Patentsystems unterstützen und Innovationen in einem sehr dynamischen Umfeld weiter fördern.

EPA-Präsident António Campinos hob die Bedeutung dieses Meilensteins der Zusammenarbeit hervor: "Das Inkrafttreten des Validierungsabkommens mit Georgien erhöht die Attraktivität des europäischen Patentsystems. Es wird die Verfahrensdauer und die Kosten für die Anmelder sowie den Verwaltungsaufwand für das Nationale Zentrum für geistiges Eigentum von Georgien weiter verringern und gleichzeitig ein Höchstmaß an Rechtssicherheit für diejenigen gewährleisten, die in Georgien Patentschutz suchen."

Patentschutz für Erfindungen in bis zu 45 Ländern auf der Grundlage einer einzigen europäischen Patentanmeldung

Dieses ursprünglich im November 2019 unterzeichnete Validierungsabkommen ist das fünfte seiner Art, das nach den Abkommen zwischen der Europäischen Patentorganisation und Marokko, der Republik Moldau, Tunesien und Kambodscha in Kraft tritt. Mit dem Inkrafttreten der aktuellen Übereinkunft und dem Erweiterungsabkommen mit Bosnien und Herzegowina steigt die Zahl der Länder, für die Patentschutz auf der Grundlage einer einzigen europäischen Patentanmeldung erlangt werden kann, auf 45.

Im Rahmen der Validierungsabkommen profitieren auch Länder, die nicht Mitglied der Europäischen Patentorganisation sind, von dem zentralisierten Erteilungsverfahren des EPA, um zeitnah qualitativ hochwertige Patente zu erhalten, für die die Recherche und Prüfung von den hochqualifizierten Prüfern des EPA durchgeführt werden. Diese Abkommen bieten Anmeldern eine einfache und kosteneffiziente Grundlage für Rechtssicherheit in einer steigenden Zahl von Rechtsordnungen, auch wenn diese nicht der Europäischen Patentorganisation angehören.

Stärkung der Innovation in Georgien

Laut einem Memorandum der Weltbank vom August 2023 hat Georgien in den letzten zehn Jahren die am zweitschnellsten wachsende Volkswirtschaft in Europa und Zentralasien. Das Pro-Kopf-Wachstum betrug im Zeitraum von 2010 bis 2019 durchschnittlich 5,2 %, während sich die Armutsquote des Landes im gleichen Zeitraum fast halbiert hat. Das Memorandum weist jedoch auch darauf hin, dass Georgiens künftige Wachstumsaussichten durch allgemeine globale Herausforderungen beeinträchtigt werden, darunter die stagnierende Produktivität von Unternehmen sowie Qualifikationslücken und -defizite. Dieses Validierungsabkommen macht das Land nicht nur zu einem attraktiveren Markt für europäische Patentinhaber, sondern kann auch zur Bewältigung dieser Herausforderungen beitragen, indem es den Technologietransfer erleichtert.

Header: peteranta_pixabay.com

Dies ist eine Original-Pressemitteilung vom Europäischen Patentamt vom 15.01.2024