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  • Jan Ackermann

„EU-Patent schafft gutes Klima für Innovationen“

C&F begrüßt EuGH-Entscheidungen zum „EU-Patent-Paket“

Düsseldorf, 12. Mai 2015 – Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat zwei Klagen Spaniens gegen das „EU-Patent-Paket“ abgelehnt. Sie waren gegen zwei EU-Verordnungen gerichtet, die die Einführung eines europäischen Patents mit einheitlicher Wirkung („EU-Patent“) und die dazugehörigen Übersetzungsregelungen betreffen. Die Kritik der ersten Klage betraf die Verfahrenssprachen Deutsch, Englisch und Französisch: Die spanische Regierung hält die Begrenzung auf diese drei Sprachen, so wie sie die Regelung zum EU-Patent vorsieht, für eine Diskriminierung anderer Sprachen. Die EU-Richter haben in ihrer Entscheidung zwar anerkannt, dass eine Ungleichbehandlung der Sprachen vorliegt. Diese sei jedoch ausnahmsweise hinzunehmen, da sie das legitime Ziel verfolgt, die Übersetzungskosten zu senken und somit den Zugang zum Patentschutz zu erleichtern. In einer zweiten Klage hatte Spanien vor dem EuGH gefordert, die Verordnung zur Schaffung des einheitlichen Patentschutzes für ungültig zu erklären. Auch diese Klage wies der EuGH ab. Cohausz & Florack (C&F) begrüßt die Entscheidungen des Gerichts. „Das EU-Patent ist ein sinnvolles Instrument, um ein Klima für Innovationen in der EU zu schaffen“, sagt C&F-Patentanwalt Jan Ackermann. „Insbesondere dadurch, dass Übersetzungen in sämtliche EU-Amtssprachen wegfallen, können die hohen Kosten für europaweiten Patentschutzgesenkt werden. Das eröffnet gerade auch kleinen und mittleren Unternehmen die Möglichkeit, europaweiten Patentschutz zu erlangen.“

Auf das EU-Patent hatten sich 25 EU-Mitgliedsstaaten (mit Ausnahme von Spanien und Italien) Ende 2011 geeinigt. Es soll das Patentsystem in der EU harmonisieren und für effizientere Verfahren und mehr Rechtssicherheit sorgen. Nach den jüngsten EuGH-Entscheidungen ist davon auszugehen, dass es 2016 an den Start gehen wird.