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  • Dr. Arwed Burrichter & Dr. Natalie Kirchhofer

COHAUZ & FLORACK erfolgreich in der Verteidigung des Bayer-Patents für die einmal tägliche Verabreichung von Rivaroxaban (Xarelto®)

Düsseldorf, 4. November 2021 - Nach zweitägiger mündlicher Verhandlung in München hat die Beschwerdekammer 3.3.01 des Europäischen Patentamts (EPA) am 27. Oktober 2021 die erstinstanzliche Entscheidung aufgehoben und das Patent EP 1 845 961 B1 von Bayer, das die einmal tägliche Verabreichung dessen meistverkauften Gerinnungshemmers und Schlaganfallpräventionsmittels Xarelto® (Rivaroxaban) schützt, aufrechterhalten.

Mehrere Generikahersteller hatten das Patent zunächst erfolgreich angegriffen und in erster Instanz den Widerruf des Patents erzielt. Gegen die erstinstanzliche Entscheidung hatte Bayer Beschwerde eingelegt. Mit der nun vorliegenden Entscheidung der Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts bleibt das Bayer-Patent bis Mitte Januar 2026 gültig, fast zwei Jahre länger als der verlängerte Wirkstoffpatentschutz. Bis dahin wird es in den EU-Ländern (außer Malta) und bestimmten Nicht-EU-Ländern (z. B. Vereinigtes Königreich, Schweiz) nicht möglich sein, Rivaroxaban-Generika auf den Markt zu bringen, die einmal täglich verabreicht werden sollen, ohne das Patent zu verletzen, es sei denn, das Patent wird auf nationaler Ebene noch erfolgreich angefochten.

Mit insgesamt 15 Einsprechenden war das Einspruchsverfahren eines der größten in der Geschichte des Europäischen Patentamts. Für die mündliche Verhandlung wurde das große Auditorium des EPA in einen Gerichtssaal umgewandelt, um die große Zahl der Beteiligten unterzubringen.

Bei dem Fall ging es vor allem um die Frage, ob die einmal tägliche Verabreichung von Xarelto® auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht. "Die Beschwerdekammern des EPA legen sehr strenge Maßstäbe bei der Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit von Patenten auf Dosierungsschemata an, was die dem vorliegenden Fall zugrundeliegende Innovation unterstreicht", sagt Dr. Natalie Kirchhofer, Partnerin und Patentanwältin bei COHAUSZ & FLORACK. "Wir sind sehr zufrieden mit dem Ergebnis, das wir für Bayer erzielen konnten", ergänzt Dr. Arwed Burrichter, Partner und Patentanwalt bei COHAUSZ & FLORACK.

Der weltweite Umsatz von Xarelto® betrug im Jahr 2020 4,515 Milliarden Euro (5,26 Milliarden US-Dollar) und ist im ersten Halbjahr 2021 weiter gestiegen.

Das Team von COHAUSZ & FLORACK, das Bayer im Einspruchs- und Beschwerdeverfahren vor dem EPA vertreten hat, wurde von den Patentanwälten und Partnern Dr. Arwed Burrichter und Dr. Natalie Kirchhofer geleitet. Hoffmann Eitle-Partner Dr. Joe Taormino und Dr. Claudia Unsin wirkten als Co-Counsel mit.