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  • Gottfried Schüll

Bundesregierung plant Modernisierung des Patentrechts

C&F: „Personelle Situation des Bundespatentgerichts muss deutlich verbessert werden.“

Düsseldorf, 23. Januar 2020 – Die Bundesregierung bereitet ein neues Patentgesetz vor. Nach Plänen von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) sollen damit vor allem Missbrauchspotenziale eingeschränkt werden. Der „Diskussionsentwurf“ des Justizministeriums sieht hierzu vor, dass Unterlassungsansprüche in Ausnahmefällen auch als unverhältnismäßig eingestuft werden können.

Viele Wirtschaftsvertreter fordern seit Längerem eine Modernisierung des Patentrechts. Der Grund liegt vor allem in der zunehmenden Unübersichtlichkeit infolge der Digitalisierung: Durch vernetzte Komponenten oder das Internet der Dinge werden Produkte immer komplexer. Dadurch haben Firmen bisweilen Schwierigkeiten, alle Patentrechte zu klären und nötige Lizenzen zu erwerben. So kann es zu einer Vielzahl an Unterlassungsklagen kommen. Durch eine Verhältnismäßigkeitsprüfung sollen Unternehmen besser geschützt werden.

Auch das Prozessrecht soll mit dem neuen Gesetz geändert werden: So ist geplant, dass Verletzungsverfahren vor den Zivilgerichten und Nichtigkeitsverfahren vor dem Bundespatentgericht besser aufeinander abgestimmt werden. Derzeit ist bei einem Nichtigkeitsverfahren beim Bundespatentgericht mit mehr als zwei Jahren zu rechnen, bei einem zügigen Verletzungsverfahren hingegen mit nur einem Jahr. „Nichtigkeitsverfahren beim Bundespatentgericht dauern im Vergleich deutlich zu lang“, sagt Gottfried Schüll, Patentanwalt und Partner von Cohausz & Florack. Die mögliche Folge: Es wird eine Unterlassungsverfügung erteilt, bevor überhaupt über die Wirksamkeit des betreffenden Patents entschieden worden ist. „Um die Verfahrensdauer beim Bundespatentgericht zu verkürzen, müssen allerdings die personelle Situation und die Struktur des Münchner Gerichts deutlich verbessert werden“, so Schüll weiter. Dies stelle eine Kernaufgabe der Gesetzesreform dar.

Das Justizministerium hat den Diskussionsentwurf inzwischen den anderen Bundesministerien und Länder vorgelegt. Sie können bis zum 10. März 2020 eine Stellungnahme einreichen.

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