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  • Andreas Thielmann

Bitte recht klimafreundlich!

Unsere Welt langfristig als bewohnbaren Ort zu erhalten, ist eine große Aufgabe. Was können die Verpackungsbranche und insbesondere die Getränkeindustrie dazu beitragen? Und welche gesetzlichen Vorgaben gilt es umzusetzen?

Klimaschutz fängt bekanntlich im Kleinen an. Bei der Wahl des Verkehrsmittels oder des Waschprogramms zum Beispiel. Und selbstverständlich auch beim Kauf von clever verpackten Lebensmitteln. Damit Konsumenten am POS aber überhaupt eine ökologisch sinnvolle Wahl treffen können, braucht es entsprechende Angebote. Die Industrie ist daher gefordert, umzudenken und nachhaltige Lösungen zu entwickeln. So sehen es auch die Verbraucher: Laut der Umweltbewusstseinsstudie 2022 des Umweltbundesamtes und des Bundesumweltministeriums befürwortet eine sehr klare Mehrheit (91 Prozent) den umwelt- und klimafreundlichen Umbau der deutschen Wirtschaft.

Mit dem 2019 in Kraft getretenen und inzwischen mehrfach novellierten Verpackungsgesetz versucht der Gesetzgeber, diesen Umbau zu fördern und unter anderem die schädlichen Auswirklungen von Verpackungsabfällen auf die Umwelt zu verringern und Rohstoffe zu schonen. Das Gesetz gilt für alle Verpackungen, die in Deutschland in den Verkehr gebracht werden. Eine besondere Rolle spielen dabei Getränkeverpackungen: So sind seit Anfang 2022 alle Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff sowie alle Getränkedosen pfandpflichtig. Von der Einweg-Pfandpflicht ausgenommen sind bisher nur Milch, Wein, Spirituosen, Frucht- und Gemüsesäfte sowie Nischenprodukte wie Apfelwein oder Energy Drinks. PET-Einweg-Getränkeflaschen müssen ab 2025 mindestens 25 Prozent und ab 2030 mindestens 30 Prozent Recycling-Plastik (sog. Rezyklat) enthalten. Für Getränkekartonverpackungen – als Teil der sogenannten „Verbundfraktion“, zu der Kunststoff-, Metall- und Papierverbunde gehören – schreibt das Verpackungsgesetz seit 2022 eine Recyclingquote von 80 Prozent vor. Und auch formal gibt es einiges zu beachten: Verpackungshersteller, -händler und -importeure müssen sich beispielsweise bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) registrieren. Seit Juli 2022 gilt diese Pflicht für sämtliche Hersteller von Verpackungen, die mit Ware befüllt sind.

Die einzelnen Anforderungen des Verpackungsgesetzes können für Hersteller verwirrend sein und zu Unsicherheiten bei der Umsetzung führen. Aber auch unabhängig von gesetzlichen Regelungen ist das Thema Nachhaltigkeit bei Verpackungen eine große, oft schwer lösbare Aufgabe. Inzwischen ist sogar ein eigenes Beratungsfeld hierzu entstanden. Zu den Herausforderungen zählen für viele Betriebe zum Beispiel die Entsorgung und Behandlung von Abwasser bei der Produktion und die Vermeidung von Kunststoffen, sowohl bei der Endverpackung als auch in der gesamten Lieferkette. Weit oben auf der Liste der „Nachhaltigkeits-To-Dos“ steht selbstverständlich die Reduzierung von Treibhausgasemissionen. Erfreulicherweise wächst das Bewusstsein über deren Notwendigkeit immer mehr: So haben sich laut der Fachzeitschrift Horizont inzwischen 4.230 Unternehmen der Science Based Targets Initiative (SBTI) angeschlossen und damit fast doppelt so viele wie 2022. Wer sich an der Initiative beteiligt, verpflichtet sich zu konkreten Klimaschutzmaßnahmen, die sich an den Zielen des Pariser Abkommens orientieren. Hierzu gehören die Begrenzung der globalen Erwärmung auf deutlich unter 2 Grad über dem vorindustriellen Niveau und die Fortsetzung der Bemühungen zur Begrenzung der Erwärmung auf 1,5 Grad .

Ehrgeizige Ziele, keine Frage. Um sie zu erreichen, sind innovative Lösungen gefragt. Lösungen, die übrigens am Ende auch zum Fortschritt des jeweiligen Unternehmens beitragen – und damit zu dessen Erfolg in einer sich verändernden Welt. Oder um es mit Henry Ford zu sagen: „Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“

Erschienen in Ausgabe 7/2023 der Zeitschrift creativ verpacken.

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