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  • Mathias Karlhuber

BGH: Erfolgreiche erste mündliche Verhandlung des X. Zivilsenats per Videokonferenz

C&F: „Wichtiger Schritt, um in der Corona-Krise handlungsfähig zu bleiben“

Düsseldorf, 06.05.2020 – Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe setzt auf digitale Hilfsmittel, um seine Arbeit auch in Zeiten der Corona-Krise zu bewältigen. Am 23. April hat der X. Zivilsenat des BGH seine erste mündliche Verhandlung per Videokonferenz geführt. Dabei wurden die unter anderem in Österreich und Spanien ansässigen Mandanten über eine Online-Plattform zugeschaltet. Im Sitzungssaal in Karlsruhe anwesend waren fünf Richter und für jede Partei jeweils zwei Anwälte, unter ihnen auch Mathias Karlhuber, Patentanwalt und Partner von Cohausz & Florack (C&F). Sein Fazit: „Die Sitzung war trotz aller technischer Herausforderungen sehr gut organisiert und wurde souverän durchgeführt.“ Nachteilig ist lediglich, dass der jeweils Vortragende durch die Bildschirmdarstellung naturgemäß keinen direkten Blickkontakt zu den Beteiligten herstellen kann. „Gerade dieser Blickkontakt kann in der Kommunikation, insbesondere bei der Argumentation und deren Wirkung auf das Gegenüber, entscheidend sein“, so Karlhuber. Für eine einfache interne Absprache zwischen Mandanten und Anwälten während einer Sitzung müssten, so Karlhuber, langfristig Lösungen etabliert werden.

Insgesamt habe der BGH gezeigt, dass er neue Möglichkeiten der Verhandlungsführung souverän nutzen kann. Damit könne er sich zum Beispiel auch mit Gerichten anderer Länder messen, die ebenfalls auf solche digitalen Hilfsmittel bei Verhandlungen setzen. „Die aktuelle Situation fordert auch die Justiz und die Anwaltschaft dazu auf, neue Lösungen zu entwickeln“, so Karlhuber. „Der BGH hat nun einen wichtigen Schritt getan, um in der Corona-Krise handlungsfähig zu bleiben.“

 

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