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  • Andreas Thielmann

Beschleunigte Prüfung von Patentanmeldungen

Cohausz & Florack begrüßt Pilotprojekt zum Patent Prosecution Highway (PPH) mit Österreich

Düsseldorf, 11.06.2014 – Unternehmen, die Patente in Deutschland und Österreich anmelden, profitieren künftig von einem verkürzten Prüfungsverfahren. Hierzu haben das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) und das Österreichische Patentamt (ÖPA) Ende Mai eine Vereinbarung zum Patent Prosecution Highway (PPH) unterzeichnet: Seit dem 1. Juni 2014 können beide Ämter demnach bei Anmeldungen die Arbeits- und Rechercheergebnisse des jeweils anderen Landes nutzen. Die Prüfung erfolgt so vergleichsweise schneller und effizienter. „Für Firmen, die ihre Erfindungen in Deutschland und Österreich schützen lassen möchten, ist dieser Weg noch dazu mit weniger Kosten verbunden als eine Anmeldung beim Europäischen Patentamt“, sagt Andreas Thielmann, Patentanwalt der Düsseldorfer Kanzlei Cohausz & Florack. Voraussetzung für eine Prüfung im Rahmen des PPH ist, dass im Nachbarland eine korrespondierende Patentanmeldung vorliegt, die zumindest schon als gewährbar eingeschätzt worden ist. 

Neben dem ÖPA hat das DPMA mit folgenden Ämtern bereits PPH-Pilotprojekte gestartet: mit dem Japanischen Patentamt (JPO), dem US-amerikanischen Patent- und Markenamt (USPTO), dem Koreanischen Amt für geistiges Eigentum (KIPO), dem Kanadischen Amt für geistiges Eigentum (CIPO), dem Staatlichen Amt für geistiges Eigentum der Volksrepublik China (SIPO), dem Amt für geistiges Eigentum des Vereinigten Königreichs (UK-IPO) und dem Finnischen Patent- und Registrieramt (PRH).