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  • Gottfried Schüll

Anti-Suit Injunctions: Juristisches Instrument oder politische Taktik?

Über die mangelnde Relevanz von ASIs für den Gerichtsstandort Deutschland

Anti-Suit Injunctions („ASIs“) sind in einigen Ländern ein beliebtes Rechtsmittel in Verfahren rund um Standardessentielle Patente (SEPs), vor allem im Bereich der Telekommunikation. Dabei handelt es sich um Unterlassungsverfügungen, die dazu dienen, Verfahren in einem anderen Staat zu unterbinden. Eine willkommene Gelegenheit für manche Patentverletzter, denn auf diese Weise könnten nationale Schutzrechte zum eigenen Vorteil genutzt oder Verfahren in einem anderen Land verzögert oder gänzlich verhindert werden. Unter anderem aus diesen Gründen sind ASIs im europäischen Rechtsraum nicht zulässig. Wohl aber Anti-Anti-Suit Injunctions („AASIs“), also Verfügungen, die sich eben gegen solche ASIs richten. Diese sind jedoch kein spezielles oder gar neues verfahrensrechtliches Instrument, sondern ein reguläres Mittel, um einen Unterlassungsanspruch abzuwehren.

Auch in Deutschland kommt es bisweilen zu Gerichtsverfahren rund um ASIs und AASIs – in jüngster Zeit etwa vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf. Die Haltung der Richter an diesem so einflussreichen IP-Gerichtsstandort machte vor allem eines deutlich: ASIs besitzen für die Rechtspraxis hierzulande keine hohe Relevanz. Vielmehr stellen sie in den meisten Fällen eher den Versuch eines Staates dar, sich in die inneren Angelegenheiten eines anderen Staates einzumischen – und sind damit eher politischer als juristischer Natur. Die Haltung des Oberlandesgerichtes Düsseldorf, sich nicht ohne Not auf Verfahren einzulassen, die im Kern die Zuständigkeit anderer Länder bei Prozessführungen infrage stellen, erscheint vor diesem Hintergrund angemessen. Letztlich handelt es sich hier um Fragen, die auf internationaler Ebene geklärt werden sollten. Das Vorgehen der EU gegen China im Hinblick auf die Praxis der ASIs bei der WTO scheint hier der richtige Ansatz zu sein. Im Sinne eines weltweit effektiven Rechtsschutzes wäre eine baldige Einigung in dieser Frage ein wichtiges Zeichen. Für Kläger aus SEPs bleibt allerdings bis zur Klärung dieser Frage etwa im Rahmen der WTO eine gewisse Unsicherheit.

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