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  • Jan Ackermann

50 Jahre Europäisches Patentübereinkommen

Grundstein für technologischen Fortschritt in Europa

Düsseldorf, 04.12.2023 – Vor 50 Jahren wurde mit dem Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ) die Basis für Innovation und Wirtschaftswachstum in Europa geschaffen: Am 5. Oktober 1973 unterzeichneten 16 Länder das Europäische Patentübereinkommen (EPÜ) und verpflichteten sich damit zur Einhaltung bestimmter Regeln für die Erteilung Europäischer Patente und zur Harmonisierung des Patentrechts.

Heute umfasst die Europäische Patentorganisation 39 Staaten, dazu gehören alle 27 EU-Mitgliedstaaten sowie Albanien, Island, Liechtenstein, Monaco, Montenegro, Nordmazedonien, Norwegen, San Marino, die Schweiz, Serbien, die Türkei und das Vereinigte Königreich. Hinzu kommt eine wachsende Zahl von „Validierungsstaaten“ außerhalb von Europa, in denen ebenfalls ein Europäisches Patent beantragt werden kann. Damit umfasst das EPÜ einen vielseitigen Markt mit einer Gesamtbevölkerung von etwa 700 Millionen Menschen, die in unterschiedlichen Alltagsbereichen von bahnbrechenden Erfindungen profitieren und teilweise auch in innovativen Branchen Arbeit finden.

Von besonderer Bedeutung ist das EPÜ für Erfinderpersönlichkeiten, Forschende und Unternehmen. Sie finden in Europa beste Bedingungen vor, um ihre Ideen auf den Markt zu bringen. Hierzu gehören die durch Europäische Patente geschaffene Marktexklusivität und eine hohe Sicherheit bei der Durchsetzung dieser Schutzrechte in Europa.

„50 Jahre EPÜ sind eine Bestätigung für die hohe Qualität des europäischen Patentwesens und ein wichtiger Antrieb für innovative Entwicklungen“, sagt Jan Ackermann, Patentanwalt und Partner von Cohausz & Florack. „Wir freuen uns, dass auch wir als Kanzlei einen Teil dazu beitragen.“

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