Hendrik Bücker
Bleichstraße 14
D-40211 Düsseldorf
Telefon +49 211 90490-0
Telefax +49 211 90490-49
mail@cohausz-florack.de
Ausführliches Profil
Hendrik Bücker ist seit 2012 Patentanwalt bei COHAUSZ & FLORACK. 2017 wurde er zum Partner der Kanzlei ernannt. Er engagiert sich für die Belange nationaler und internationaler Mandanten auf allen Gebieten des gewerblichen Rechtsschutzes und verfügt über große Expertise in der Ausarbeitung und Verfolgung von Patentanmeldungen und bei Einspruchs-, Nichtigkeits- und Verletzungsverfahren. Auch FTO-, Stand-der-Technik- und Rechtsbeständigkeitsrecherchen zählen zu seinen Schwerpunkten. Der studierte Elektrotechniker befasst sich vor allem mit Fragestellungen komplexer Erfindungen aus den Bereichen Nachrichtentechnik, Medizintechnik, Software, Werkstofftechnik und regenerative Energietechnik.
Hendrik Bücker ist als deutscher Patentanwalt und als Vertreter vor dem Europäischen Patentamt zugelassen. Er spricht Deutsch und Englisch.
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Werdegang
2012
Zugelassener Vertreter vor dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
2010
Patentanwalt und zugelassener Vertreter vor dem Europäischen Patentamt
2006 - 2009
Ausbildung zum Patentanwalt bei COHAUSZ & FLORACK
2006
Studium der Elektrotechnik, Vertiefungsrichtung Nachrichtentechnik, an der Ruhr-Universität Bochum, Abschluss: Dipl.-Ing.
Mitgliedschaften
Patentanwaltskammer, VPP, Vereinigung der Nordrhein-Westfälischen Patentanwälte e. V., epi, FICPI
Technische Schwerpunkte
- Nachrichtentechnik
- Medizintechnik
- Elektrische Energietechnik und erneuerbare Energien
- Software
Rechtliche Expertise
- Patente
- Verletzungsverfahren
- Einsprüche und Nichtigkeitsverfahren
- Due Dilligence und FTO
- Rechtsbeständigkeitsrecherchen
- Stand der Technik Recherchen