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  • Gottfried Schüll

Vereinheitlichung der europäischen Patentrechtsprechung

Wichtige Entscheidungen der obersten Gerichtshöfe in Deutschland, Großbritannien und der Schweiz

Düsseldorf, 05.04.2018 – Die obersten Gerichtshöfe in Deutschland, Großbritannien und der Schweiz haben die Rechtsprechung zur Patentverletzung auf europäischer Ebene vereinheitlicht. Durch diese Entscheidungen wird einem Erfinder nun auch im Falle einer sogenannten „äquivalenten“ Patentverletzung, also einer Benutzung der Erfindung in nicht so vom Erfinder vorhergesehener Form, einheitlich Schutz zugebilligt.

Grundlage war ein Streit zwischen einem Pharmaunternehmen und einem Generikahersteller um ein europäisches Patent, das die Verwendung eines Wirkstoffs zur Tumorbekämpfung betrifft. Die obersten Gerichtshöfe in Deutschland, Großbritannien und der Schweiz sind dabei zu übereinstimmenden Regeln gelangt, wann eine Äquivalenz der Mittel für die Erreichung einer technischen Wirkung, und damit eine Patentverletzung, vorliegt.

Durch die harmonisierten Gesetze auf EU-Ebene bestand bereits weitgehend Einigkeit bei der „wörtlichen" Patentverletzung. Die Frage nach einer „äquivalenten" Patentverletzung hingegen hängt stärker von der Rechtsprechung des jeweiligen Landes ab. Vor allem das britische Urteil enthält nun eine radikale Abkehr von den Grundsätzen, die bisher Maßstab für die Urteile englischer Gerichte in Patentsachen waren. „Durch die nun angeglichene Handhabung beider Bausteine ist der Weg geebnet für eine einheitliche Rechtsprechung zur Patentverletzung auf europäischer Ebene“, sagt Gottfried Schüll, Patentanwalt und Partner bei Cohausz & Florack.