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  • Gottfried Schüll

UPC-Lokalkammer Düsseldorf nimmt ihre Arbeit auf

C&F: „Gerichtsstandort mit herausragender Bedeutung für Patentverletzungsverfahren”

Düsseldorf, 21.06.2023 –  Am 1. Juni 2023 ist das Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht (Agreement on a Unified Patent Court, UPCA) in Kraft getreten. Es gilt in 17 EU-Staaten mit einer Gesamtbevölkerung von 300 Millionen Menschen und bietet Patentinhabern einheitlichen Schutz für ihre Ideen. Eine der vier in Deutschland eingerichteten UPC-Lokalkammern wird in Düsseldorf ihre Arbeit aufnehmen – und damit an dem traditionell wichtigsten Standort für Patentverletzungsverfahren in Europa. Hierfür haben sich die Landesregierung und das Oberlandesgericht Düsseldorf intensiv eingesetzt und das Vorhaben über Jahre hinweg eng begleitet und unterstützt.

„Düsseldorf hat als Gerichtsstandort für Patentverletzungsverfahren seit Jahrzehnten weltweit eine herausragende Bedeutung“, sagt Gottfried Schüll, Patentanwalt und Partner von Cohausz & Florack. „Dass eine der vier Lokalkammern des UPC in Düsseldorf ansässig ist, ist daher nur folgerichtig.“

Die weiteren drei Lokalkammern des UPC befinden sich in Mannheim, München und Hamburg. Mit vier Lokalkammern ist Deutschland – gemäß seiner herausragenden Rolle im Patentrecht – das einzige Land mit mehr als einer Lokalkammer und damit den größten Kapazitäten für UPC-Verfahren.

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