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Staubsauger (BGH)

Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 31.1.2023 – X ZR 19/21

Normenkette:

EPÜ Art. 56

Leitsatz:

Ausgehend von einer Entgegenhaltung, bei der mehrere funktionell zusammenwirkende Elemente einer Vorrichtung so ausgestaltet sind, dass sie allenfalls mit hohem Aufwand einstückig ausgeführt werden können, liegt eine einstückige Ausgestaltung nicht schon deshalb nahe, weil es dem Fachmann möglich ist, Form und Ausrichtung dieser Elemente so zu ändern, dass sie problemlos als in einem Zug spritzgegossenes Bauteil hergestellt werden können.

BGH, Urteil vom 31.1.2023 - X ZR 19/21 -

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