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Speichervorrichtung (BGH)

BGH, Urteil vom 29.8.2023 – X ZR 129/21

Entscheidungsstichwort:

Speichervorrichtung

Normenkette:

EPÜ Art. 52 Abs. 1, Art. 54 Abs. 1, Art. 56, Art. 138 Abs. 1 lit. a 

Leitsatz:

Ein Ausführungsbeispiel erlaubt regelmäßig keine einschränkende Auslegung des die Erfindung allgemein kennzeichnenden Patentanspruchs. Dies gilt auch dann, wenn alle in der Patentschrift beispielhaft gezeigten Ausgestaltungen eine Gemeinsamkeit aufweisen, diese spezielle Ausgestaltung im Patentanspruch aber keinen Niederschlag gefunden hat.

BGH, Urteil vom 29.8.2023 - X ZR 129/21 -

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